GEiZ ist geil

Bereits 2006 stand angeblich in 98% der Haushalte ein Fernsehgerät. Vermutlich werden es seitdem nicht bedeutend weniger geworden sein. Bislang dachte ich, es wäre deutscher Gerechtigkeitswahn, dass die GEZ jährlich 164,4 Millionen Euro für die korrekte weitgehend personenbezogene Eintreibung der Gebühren ausgibt. Nun könnten für dieses Geld mehr als 750.000 Haushalte („Fernsehgerät, Radio und neuartiges Rundfunkgerät“ für knapp 18 Euro im Monat) legal Fernsehen gucken. Statt dessen verbreiten von diesem Geld finanzierte Haustürbefrager Angst und Schrecken und es wird die Bevölkerung mit Zeitungsanzeigen und Webespots unter Generalverdacht gestellt.

Selbst, wer keinen Fernsehapperat besitzt, wird durch das Bereithalten(!) „neuartiger Rundfunksgeräte“ (vulgo: Computer mit Internetanschluss) zur Kasse gebeten, weil man ja jederzeit die Internetangebote der öffentlich-rechtlichen Sender aufrufen könnte. Ein kommerzielles Abo-Unternehmen würde wohl kaum viele Kunden finden, denen dies eine Monatsgebühr von 5,76 Euro wert wäre.

Da es anscheinend so einfach ist, wollte ich nun selber Gebührenbescheide, nicht nur an meine wenigen Leser, sondern an alle Internetnutzer schicken, da auch sie meine liebevoll gestalteten und höchst informativen Internetseiten jederzeit aufrufen könnten. Und nun muss ich erfahren, dass die GEZ wohl doch ein wenig anders ist, als ich bisher dachte und, dass die aufwändige und aufreibende Gebühreneintreiberei nicht einfach durch eine steuerliche oder gar staatliche Finanzierung der öffentlich rechtlichen Sender aus der Welt zu schaffen ist:

Die Gebühren dürfen nämlich, so wird es im verfassungsrechtlichen Gutachten von Paul Kirchhof stehen, nicht vom Staat eingezogen werden. Eine Erhebung über die Finanzämter ist daher ausgeschlossen…

So ein Ärger. Nach diesem Nachweis derart eklatanter Bildungslücken bei mir selbst, werde ich mich gleich mal im Bildungsprogramm der ARD weiterbilden. Um 19:45 Uhr kommt: „Wissen vor 8 – Wie entsteht Popcorn?“

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3 Antworten

  1. hape sagt:

    Zwei Bildungslücken gibt es tatsächlich: Die 98% ist falsch. Die Geschichte dieses Fehlers ist hier zu finden: http://blog.gebuehren-igel.de/archives/90-98%25.html
    Die andere Bildungslücke. Die Gebühr für den Computer bezieht sich nicht auf die Internetangebote der Öffentlich-Rechtlichen. Die sind einschließlich der Mediatheken nicht gebührenpflichtig. Es geht einzig und allein um den Empfang von Radio-Livestreams. Da aber nur eine Minderheit der Onliner Radio-Livestreams nutzt, ist die PC-Gebühr in zahlreiche Prozesse verwickelt.
    Und ein Denkfehler: Was die GEZ kostet, würde nur wegfallen, wenn man die Anstalten aus dem allgemeinen Steuertopf finanziert. Jede andere Abgabe, die gesondert eingezogen würde, verursachte auch Einzugskosten – und da arbeitet die GEZ noch sehr billig. Das Finanzamt nimmt sich z.B. bei der Kirchensteuer 2-4% des Aufkommens und das ist nur ein mitlaufender Posten.

  2. Aerar sagt:

    Mea culpa und vielen Dank für die Hinweise.

    Da sieht man wieder das Problem mit den Statistiken, die nicht nur fehlinterpretiert, sondern auch falsch interpretiert oder gar gefälscht werden können. In diesem Fall soll das aber nur ein kleiner Makel sein, da man getrost auf seine Alltagserfahrung über die Verbreitung von Fernsehgeräten zurückgreifen kann. Und auch dein Artikel spricht ja davon, dass die Unterschiede „nicht beträchtlich“ sind.

    Dass der Bezug auf die Live-Streams geht, zerstört natürlich mein Geschäftsmodell. Auch hier liege anscheinend falsch bei der genauen Begründung, aber die Aussage wird davon dennoch nicht tangiert. Man bezahlt ein Internetangebot, dass man nutzen könnte, welches allerdings nur ein verschwindend geringer Prozentsatz benötigt oder gar nutzt (hier keine Statistik, sondern der Hinweis auf Hörensagen und Alltagserfahrung). Eigentlich wird die Argumentation mit den Live-Streams noch viel schlimmer, weil der Bezahlzwang dann auf ein noch geringeres Angebot zielt.

    Bei dem Einspargedanken liegt kein Denkfehler vor, allerdings habe ich mich vermutlich unklar ausgedrückt. Ich meinte dann eine allgemeine(!) Steuer, die von allen steuerpflichtigen Bürgern bezahlt würde. Eine Unterscheidung nach Guckern und Nichtguckern ist bei dem Verbreitungsgrad obsolet und teurer Luxus, zumal auch die Nichtgucker davon profitieren, wenn die Mitbürger mit Informationen versorgt werden. Diese Steuer sollte wesentlich billiger sein als die GEZ. Eine steuerlose Staatsausgabe (natürlich letztlich auch durch Steuern finaziert) würde den Akt einer Zusatzsteuer ersparen. Beides scheint nach dem geannten Blogartikel aber leider nicht möglich zu sein. Jedoch könnte immerhin die GEZ allgemeine Gebühren erheben, statt „empfangsgebundene“.

    Dass das Finanzamt 2-4% für das Eintreiben der Kirchensteuer an sich selbst abführt, kann ich kaum glauben. Wenn die Finanzbehörden derart uneffektiv agieren, dann habe ich doch einen kleinen Denkfehler in meinem Einsparungsgedanken. Dann jedoch plädiere ich dafür, dass die GEZ künftig nicht nur eine allgemeine(!) Rundfunkgebühr, sondern sogleich auch die Steuern eintreibt.

  3. hape sagt:

    Zum Thema Kirchensteuer: „Vier Prozent der erhobenen Kirchensteuer verbleiben in den Kassen der Finanzämter.“ http://www.pkgo.de/index.php?option=com_content&task=view&id=12&Itemid=16
    Eine andere Quelle, die ich nicht mehr wiederfinde, besagte allerdings, dass das regional unterschiedlich ist.
    Zu der grundsätzlichen Diskussion: Ich würde eine Steuerlösung nicht völlig ausschließen mit der Begründung, dass dann die Unabhängigkeit vom Staat flöten geht. Wenn man das so ausgestaltet, dass sich der Staat (die Politik) nicht einfach in den Geldstrom einklinken kann, dann wäre auch eine steuerliche Lösung möglich. Weiß allerdings nicht, ob es dann Ärger mit der EU gäbe.

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