Gekauft, gespendet oder gefundet?

Das ist letztlich die Frage bei der langsam ausklingenden Diskussion über die Parteispende eines Hotelbetreibers an die FDP.

Der Verdacht des Käuflichen wiegt schwer, denn er ist staatszersetzend. Auf alle Fälle dumm sowohl für die Beteiligten als auch für den Steuerzahler ist, dass er selten nachzuweisen oder zu entkräften ist.

Eine Spende hingegen ist nicht an Bedingungen geknüpft, allerdings entsteht doch zumeist die moralische Verpflichtung der Dankbarkeit beim Empfänger. Die Dankbarkeit einer Regierungspartei ist schon eine Menge wert.

Funden gibt es eigentlich nicht als Wort, weder als Verb, Adjektiv oder Nomen, und wer will, mag sich gerne einen besseren Begriff ausdenken. Es soll bedeuten: „jemanden etwas geben, ohne selbst dabei in Erscheinung zu treten“. Darum lautet mein Vorschlag künftig zu funden:

Gesetzvorschlag:

Geld oder geldwerte Transaktionen an politische Parteien zum Zwecke der Förderung Ihrer Arbeit dürfen ausschließlich anonym erfolgen.

Firmen oder Privatleute können so weiterhin die Arbeit der politischen Partei ihres Vertrauens fördern. Solange der Spender aber unbekannt bleibt, kann er schwerer das Ziel einer Gegenleistung oder Gefälligkeit werden.

In der Praxis könnten etliche Regelungen (wie etwa die Forderung nach „glatten“ Beträgen) nötig werden, die eine insgeheime Kennzeichnung des Urhebers verhindern. Ein wirkungsvoller Schritt dagegen wäre der folgende Ergänzungsvorschlag.

Ergänzungsvorschlag:

Alle Parteispenden werden auf ein unabhängig verwaltetes Sammelkonto überwiesen. Die eingegangenen Gelder werden von dort als Ganzes (und somit anonymisiert) an das eigentliche Parteikonto überwiesen.

Ich denke, so einfach kann es sein. Oder etwa nicht? Jetzt müsste es nur noch ein „Der Bundestag möge beschliessen…“ bekommen und fertig ist es.

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