Sie haben zwei Stimmen

Das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag muss laut Bundesverfassungsgericht geändert werden.„, schreibt das Blog „rot steht uns gut“ und macht sogleich einen eigenen Vorschlag, wie das aussehen könnte. Die damit verbundenen Probleme nennt der Autor gleich selber und daher sogleich einen Alternativvorschlag, der meiner Meinung nach ebenso nicht gut und unpraktikabel ist. Doch gut ist, dass überhaupt Gedanken formuliert werden.

Ich habe mir selbst einmal kurze Gedanken über die Bedeutung der Erststimme gemacht und darüber, was der Wähler eigentlich wählt. Ich denke, dass der Wähler Standpunkte wählt. Das können konkrete Punkte sein wie etwa Steuersenkungspläne, aber auch einfach Richtungen, die dem Wähler einen Hinweis geben, wie er mit seiner Wahlstimme bei neuen, bisher nicht konkret genannten Entscheidungen vertreten wird. Oftmals ist zudem auch die Intention der konkreten Entscheidungen wichtig.

Derzeit ist es meines Erachtens so, dass zumeist die Parteidisziplin die Entscheidung der einzelnen Abgeordneten bestimmt. Diese kann von der Partei offen oder aber indirekt eingefordert werden. Daher ist für mich die grundlegende Frage, ob es die Abgeordneten oder die Parteien sind, die tatsächlich entscheiden. In meinen Augen sind es in der Praxis eher die Parteien.

Die Splittung der Wahlentscheidung in Erst- und Zweitstimme ist zunächst eine in die Wahl von Personen und von Parteien. Die Frage ist also, ob der Status quo (Parteien entscheiden) akzeptiert werden soll oder ob die Abgeordneten gestärkt werden sollen. Durch die Verwirrung, die die Splittung in Erst- und Zweitstimme bei vielen Wählern auslöst, wäre ich daher für die Abschaffung einer der beiden Stimmarten.

Die Erststimme ist zudem meines Erachtens schlecht umgesetzt, da die Wahl des lokalen Abgeordneten oft unbefriedigend ist („Allerdings würde ich dann eine bundesweite Wahl haben wollen und die Politiker wählen, die ich wirklich für fähig halte und nicht nur die, die zufällig in meinem Wahlkreis wohnen.„). Wie das praktikabel auf einem Wahlzettel aussehen kann, bleibt zunächst offen. Wenn diese nicht als Meterware ausgelegt werden sollen, bliebe nur eine Kennziffer von einer (langen) Liste auf dem dann recht kurzen Wahlzettel einzutragen.

Prinzipiell bin ich kein Freund des Fraktionszwangs und würde daher eher Politiker direkt wählen wollen. In der Praxis halte ich das aber für gefährlich, da es für viele schon schwer ist, die Position der Parteien zu kennen. Bei der Position der Politiker verliert man leicht komplett den Überblick. Das würde jedoch einen wichtigen Wahlgrundsatz unterminieren, nämlich, dass der Wähler eine bewusste Entscheidung trifft.

Daher mein Vorschlag:

Die Erststimme wird abgeschafft. Die Parteien veröffentlichen ihre Wahllisten im Vorfeld und diese hängen zudem in den Wahllokalen aus. Die Wähler wählen nur noch Parteien. Alle Parlamentarier werden über die Parteienlisten gewählt. Die Rechte des Abgeordneten und seine Verpflichtung dem Volk und seinem eigenen Gewissen gegenüber bleiben dabei bestehen.

Dieser Vorschlag hat in meinen Augen als entscheidensten Nachteil, dass er die Position der Abgeordneten gegenüber Ihren Parteien weiter schwächt. Dieser Nachteil kann jedoch an anderer Stelle (zum Beispiel mehr geheime Abstimmungen) ausgeglichen werden. Die Wahl wird für den Wähler vereinfacht und die Fälle, in denen Wähler aus Unwissen falsch (im Sinne von: gegen ihren eigentlichen Wunsch) abstimmen werden gemindert.

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