Kündigungsschutz lockern?

In einer Studie fordert die OECD die Lockerung des Kündigungschutzes in Deutschland und in der Tat gibt es viele Gründe, den Kündigungsschutz zu lockern oder quasi aufzuheben. Derzeit besteht im Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis ein deutliches Ungleichgewicht. Während es dem Arbeitnehmer möglich ist, jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen, hat der Arbeitgeber dieses einfache Recht nicht. In Extremfällen führt das dazu, dass sich Arbeitgeber in falsch verstandener Notwehr nach konstruierten Kündigungsgründen umsehen, um unliebsame Arbeitnehmer loszuwerden.

Für einen gelockerten Kündigungsschutz würde sprechen, dass dadurch Wettbewerb und Produktivität gestärkt werden würde, wenn Arbeitnehmer frei entscheiden könnten, welche und wieviele Arbeitnehmer sie in der aktuellen Marktlage einstellen wollen. Sowohl die Anzahl der benötigten Arbeitskräfte als auch ihre Qualifikation sind beständig Änderungen unterworfen, auf die der Arbeitgeber reagieren muss. In vielen Fällen können etablierte Arbeitnehmer auch ohne arbeitsrechtliches Fehlverhalten Produktionsprozesse behindern, etwa weil sie nicht die nötigen Kenntnisse oder den nötigen Arbeitswillen mitbringen. Darüber hinaus ist schon aus Prinzip nicht einzusehen, weshalb man einem Arbeitgeber in diesem Fall vorschreiben sollte, wie er seine Arbeitsplanung durchführt.

Ein gelockerter Kündigungsschutz macht Einstellungen für Arbeitnehmer attraktiver und diese werden so eher geneigt sein, neue Arbeitskräfte einzustellen, als die vorhandenen durch Überstunden und andere erschwerte Arbeitsbedingungen zu belasten. Auf diese Weise kann Arbeit gerechter auf mehrere Schultern verteilt werden. Umgekehrt gehen stark gesicherte Arbeitsverhältnisse zu Lasten der Neueinsteiger und der Beschäftigungslosen und so können sie im schlimmsten Fall Langzeitarbeitlosigkeit verstärken und zu Jugendarbeitslosigkeit führen. Im Zweifelsfall ist ein Arbeitsplatz eben nur einmal vorhanden und ein Angestellter, der nicht entlassen werden kann, blockiert den Job eines möglichen Nachfolgers.

Allerdings gibt es auch Schattenseiten eines gelockerten Kündigungsschutzes und die betreffen im Wesentlichen die Sozialverträglichkeit. Generell ist die Enthebung eines Unternehmers und Arbeitgebers von der sozialen Verantwortung zu verneinen. Das ergibt sich allein schon aus dem massiven Ungleichgewicht der gesellschaftlichen Previlegien und Positionen. So ist davon auszugehen, dass sich die meisten Unternehmen direkt oder indirekt an der Gesellschaft bereichern. Deutlich sichtbar wird das bei verursachten Umweltschäden oder beim Empfang von Vergünstigungen und Subventionen. Versteckt dadurch deutlich, dass in guten Zeiten die Unternehmer meist deutlich stärker profitieren als die eigentlich Produzierenden, aber austauschbaren, Arbeitnehmer. Und das Wort vom „unternehmerischen Risiko“ ist vor dem Hintergrund der jüngsten Bankenkrise mit Vorsicht zu benutzen.

Eine Möglichkeit der Sozialisierung von Gewinnen wäre das bedingungslose Grundeinkommen, das indirekt alle am Erfolg der Wirtschaft beteiligen kann, sofern man seine Höhe an die Wirtschaftsentwicklung koppelte. Problematischer sieht es dennoch beim individuellen Einkommen der Arbeitnehmer aus. Wer eine gutbezahlte Anstellung verliert, wird sich auch mit einem Grundeinkommen entschneidenden finanziellen Veränderungen gegenüber sehen. Diese Unwägbarkeit wird ihn in seiner langfristigen Planung beeinflussen und ihn in seiner Rolle als Verbraucher vorsichtiger werden lassen. Wer nicht weiß, ob er in einigen Monaten noch eine Arbeitstelle hat, der baut kein neues Eigenheim und legt lieber Geld zurück als es auszugeben.

Die generelle Stärkung der Macht des Unternehmers ist ein zweites Problemfeld. Ich halte es weniger für ein Problem, dass ein Arbeitgeber seinem Angestellten kündigt, weil ihm dessen Nase nicht gefällt. Der Arbeitnehmer hat ja ebenso das Recht das Arbeitsverhältnis aus den gleichen Gründen zu beenden und es muss dem Arbeitgeber möglich sein, Arbeitsaufgaben an die nach seinem Gutdünken geeigneten Arbeitnehmer zu verteilen. Auch persönliche Gründe können dafür relevant sein und zudem wird ein Arbeitgeber, der sich bei der Vergabe von Beschäftigungsverhältnissen zu stark von Emotionen leiten läßt, selber für eventuelle Misserfolge verantwortlich sein.

Doch wie soll man Machtmissbrauch entgegen treten. Besondere Posten wie etwa Angestellte in der Qualitätssicherung oder gewählte Arbeitnehmervertreter könnte man durch einen gesonderten Kündigungsschutz stärken, dass sie ihre kritische Rolle dem Unternehmen gegenüber ungefährdet ausüben können. Aber was, wenn der einfache Lagerarbeiter nach Dienstschluss „freiwillige“ Überstunden leisten muss, mit dem Hinweis darauf, dass er andernfalls nicht mehr lange Lagerarbeiter wäre?

Fazit:

Nach den derzeitigen Überlegungen würde ich eine Lockerung des Kündigungsschutzes aus rein intellektuellen Gründen begrüssen, da ich glaube, dass der Kündigungsschutz insgesamt eher eine ineffiziente Maßnahme ist, die die Wirtschaftsleistung in der Summe von unzähligen Einzelfällen blockiert.

Jedoch würde die Änderung eine große Zahl von praktischen Fragen aufwerfen, die ein jahrzehnte lang praktiziertes labiles Gleichgewicht zerstören könnte. Die soziale Frage nach der generellen Gewinnverteilung würde ein neues Verteilungssystem erfordern und dennoch könnte sich auf Verbraucherseite eine solche Unsicherheit einstellen, die alle positiven Effekte der Kündigungsschutzlockerung leicht zunichte machen könnte. Nicht zuletzt könnten die rechtlichen Streitfälle statt eine Entspannung zu erfahren deutlich zunehmen und das Vertauensverhältnis zwischen den beiden Lagern deutlich ins Negative verschieben.

Solange es keine Lösung für die genannten Probleme gibt, halte ich eine Lockerung des Kündigungsschutzes in Deutschland für kaum praktikabel.

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