Haushaltsabgabe statt GEZ?

Laut einem Gutachten des Verfassungsrechtlers Paul Kirchhof gibt es keine verfassungsrechtlichen Bedenken, eine haushaltsbezogene Abgabe statt der bisherigen gerätebezogenen Abgabe einzuführen. Dies würde allerdings früheren Berichten aus dem Oktober des Vorjahrs wiedersprechen, wonach genau jener Paul Kirchhof in einem Gutachten zu einem gegenteiligen Ergebnis gekommen ist:

Die Gebühren dürfen nämlich, so wird es im verfassungsrechtlichen Gutachten von Paul Kirchhof stehen, nicht vom Staat eingezogen werden. Eine Erhebung über die Finanzämter ist daher ausgeschlossen…

Wie diese Gutachten zusammenhängen und wie sich dieser Interpretationsumschwung erklärt, vermag ich leider nicht genau zu sagen. Immerhin hat jener Paul Kirchhof bereits zuvor bei mir Sympathien sammeln können mit seinen Vorschlägen zu einem vereinfachten Steuerrecht.

Und diese Vereinfachung macht mir diesen Gebührenvorschlag sympathisch. Denn damit würde in meinen Augen die verwaltungstechnisch aufwändige Individualabgabe auf Empfangsgeräte möglicherweise entfallen, welche in meinen Augen komplett unsinnig ist, da sie ohnehin beinahe jeden Haushalt trifft und die Kreativität zur Gebührenverpflichtung bei den einzelnen Sendern dafür sorgt, dass das auch so bleiben wird – zuletzt gesichert durch die Abgabe für „neuartiger Rundfunksgeräte“.

Dass die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten genau diese Kreativität bei der Programmgestaltung oftmals vermissen lassen, mag ein Argument sein, diese Gebühren gänzlich abzuschaffen. Wenn es jedoch lediglich um die Art geht, wie diese Gebühren erhoben werden, ist mir eine verwaltungsarme Pauschalabgabe deutlich lieber. Nicht zuletzt, weil die meisten Haushalte direkt und beinahe alle indirekt von den öffentlich-rechtlichen Programmen profitieren.

Insofern kann ich ein Festhalten an einem „gerechten“ Individualmodell nicht nachvollziehen. Denn dabei wird nicht eine Abgabe prinzipiell in Zweifel gezogen, sondern es erweckt für mich den Eindruck als gehe es lediglich wieder um die Menschen „die gar keinen Fernseher besitzen„. Ich zum Beispiel habe übrigens kein Auto, gehe nicht in die Oper und schulpflichtige Kinder habe ich auch nicht – da muss sich doch was machen lassen…

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2 Antworten

  1. Peter sagt:

    Ich glaube, sie bringen hier etwas sehr, sehr durcheinander: Ein Auto kostet seinen Besitzer viel Geld, Opernkarten sind trotz Subventionierung teuer und die Schulzeit der Kinder für die Eltern erst recht. In jedem der genannten Fälle können sie Geld sparen, oder etwas entscheiden (welche Automarke, welche Oper, welche Schule) und üben damit eine Lenkungsfunktion aus.
    Was bitte kann der Mensch ohne Fernseher sparen oder entscheiden? Er wird monatlich um 19 € erleichtert, für nix Leistung und null Einfluss.

  2. Aerar sagt:

    Peter,

    das ist in gewisser Weise sehr richtig erkannt, denn es gibt zahlreiche unterschiedliche Fälle, die allesamt unterschiedlich gehandhabt werden. Zum einen ist das die grundsätzliche Frage, ob etwas von einem allgemeinen Nutzen ist. Da unterscheidet sich die Frage, ob jeder ein Auto besitzen sollte, von der, ob jedes Kind eine Schulbildung erfahren soll. Die Frage nach dem allgemeinen Nutzen ist daher nicht immer eindeutig zu beantworten, zumal es direkte und indirekte Effekte gibt und die Frage zu klären wäre, „wieviel Prozent“, denn mindestens profitieren müssen, damit der Nutzen „allgemein“ ist und wie man diesen Nutzen überhaupt definiert und misst. Diese und andere Kritikpunkte, werden in jedem Einzelfall individuell andere Einschätzung ermöglichen.

    Ihre Kritikpunkte kann ich jedoch so nicht nachvollziehen, da ich die von Ihnen angelegten Maßstäbe, wie ich sie verstehe, nicht für passend halte. Wenn bereits der Maßstab falsch wäre, würden ihre Beispiele und Anmerkungen in diesem Fall nicht greifen.
    Der erste Punkt, den ich nicht teile, betrifft die Teilsubvention. Denn auch, wenn ich nur 95% der Oper subventioniere und die tatsächlichen Besucher ihren Anteil für die tatsächliche Nutzung bringen, subventioniere ich im Zweifelsfall, ohne zu profitieren. Eine Subvention ist jedoch nur bei allmeinem Interesse gerechfertigt. Darüber hinaus läuft die der Nutzungsbasierte Gebührenanteil der Subvention zuwider, da er eine Schranke zur eigentlich gewünschten Nutzung aufbaut.
    Zweitens, denke ich nicht, dass eine Eigenlenkung ein wichtiger Punkt ist. So kann ich zumeist nicht entscheiden, gegen wenn die Bundeswehr eingesetzt wird, ob die Oper meiner Stadt neue Sitze bekommt oder die Straße vor meinem Haus ausgessert wird. Auch kann ich im Einzelfall anderer Meinung sein, ob ein Allgemeinwohl überhaupt gegeben ist und zahle trotzdem.

    Gerade wegen ihrer Vermutung, ich würde hier Dinge durcheinander bringen, halte ich es für einen wesentlichen Punkt, Subventionen einheitlich, einfach, nachvollziehbar und transparent zu vergeben. Eine individualiserte ÖRR-Gebühr steht damit für mich nicht in Einklang. Eine Haushaltsabgabe ist zwar eine deutliche Verbesserung gegenüber einer gerätbezogenen Abgabe, aber auch nicht der Weisheit letzter Schluß. Meiner Meinung ist der ÖRR Allgemeinwohl und daher von allen komplett zu subventionieren. Würde dieses Allgemeinwohl nicht bestehen (was ja auch eine Meinung ist) gehörte er abgeschafft oder zumindest nicht durch irgendeine Pauschale subventioniert.

    Leider ist der Fall beim ÖRR technisch nicht ganz so einfach gelagert, doch alle Argumentationen gegen eine Pauschale Abgabe, die ich bislang gehört habe, gehen auf diese Ebene nicht ein, sondern fordern eine „Gerechtigkeit“, die zu Lasten aller gehen soll, ohne sich einzugestehen, dass sie von dieser Mehrheit indirekt Leistung empfangen, aber nicht bezahlen wollen.

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