Tauss nun verurteilt

Den Fall des Ex-SPD-Bundestagsabgeordneten und jetzigen Piratenmitglieds Jörg Tauss fand ich schon zu seinem Beginn recht merkwürdig. Mit dem jetzigen Urteil, bei dem Tauss zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten auf Bewährung verurteilt wurde, bleiben weiter offene Fragen. Das Gericht schließt eine dienstliche Beschäftigung Tauss‘ mit den bei ihm gefundenen kinderpornographischen Werken aus und erkennt daraus folgend einen privaten und damit strafbaren Besitz. Zugleich „sei in der mündlichen Urteilsbegründung extra hervorgehoben worden, dass Jörg Tauss kein sexuelles Interesse an den Abbildungen gehabt habe“. Worauf sich aber die Frage stellt, welches nicht-sexuelle private Interesse man an Kinderpornographie haben könnte?

Das Urteil erscheint mir damit ähnlich nebelhaft wie Tauss‘ eigenes Verhalten in dieser Angelegenheit, dessen einzige Verteidigungslinie Nachforschungen quasi im Auftrag seines Bundestagsmandats gewesen sind. Warum musste er dabei so konspirativ vorgehen, ohne sich abzusichern? Wenn er ernsthaft Ergebnisse seiner Nachforschung erwartet hat, wären spätestens bei ihrer Veröffentlichung ohnehin Fragen nach dem Hintergrund der Informationsbeschaffung gestellt worden. Und überhaupt, was beweist Tauss, wenn er mit einem (oder einigen?) Pädophilen Pornographie tauscht? Umfang und Menge eines Offline-Handels könnte er so wohl kaum statistisch belastbar beweisen?

Vielleicht kann mir das jemand erklären. Wer weiter rätseln will, findet hier weitere Fragestellungen, die sich stärker mit der Rolle der Justiz in diesem Urteil befassen.

Nachtrag (18:41 Uhr): Hier gibt es noch eine vorläufige fachliche Anmerkung zum Urteil.

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