Morgen Kinder wird’s was geben

„Solidarisches Bürgergeld“ von der CDU ?

Vielleicht wird es etwas geben. Und wenn, natürlich erst irgendwann. Aber morgen stellt eine CDU-Arbeitsgruppe unter Führung von Thüringens Ex-Ministerpräsident Althaus ihre Vorschläge zu einem „Solidarisches Bürgergeld“ vor. Dass sich gerade die CDU mit einem sozialen Bürgergeld befasst, mag den einen oder anderen auf den ersten Blick verwundern, doch letztlich beansprucht auch die CDU, eine Volkspartei mit einem sozialen Kern zu sein. Wem das als Erklärung nicht ausreicht, dem mag zusätzlich gesagt sein, dass das Bürgergeld auch zahlreiche ökonomische Vorteile haben kann.

Zunächst würde das CDU-Bürgergeld vernünftigerweise im Gegenzug andere Sozialmaßnahmen ersetzen und somit tatsächlich einmal einen Beitrag zu dem von der Merkel-Führung geforderten Bürokratieabbau liefern. Außerdem wäre ein Bürgergeld ein gewichtiges und nachvollziehbares Argument gegen das ungeliebte Thema Mindestlohn. Soweit so gut. Leider scheint der Vorschlag darüber hinaus auch einen bedingungslosen Einstieg in die „Kopfpauschale“ bei der Gesundheitsreform zu liefern, da mit 200 Euro ein fester Anteil der 600 Euro Bürgergeld für Kranken- und Pflegeversicherung vorgesehen sind. Außerdem soll angeblich mit dem Bürgergeld zur Finanzierung ein Steuersystem eingeführt werden, welches den Spitzensteuersatz von 45% auf 40% senken würde.

Nichts genaues weiß man nicht

Obwohl Spiegel Online der abschließende Bericht bereits vorliegt und Dieter Althaus die Kernpunkte bereits auf seiner Webseite bereits vorstellt, scheint es in einigen Punkten noch Unklarheiten bei der konkreten Ausgestaltung zu geben:

    400 Euro, 600 Euro oder 800 Euro?

„Das Solidarische Bürgergeld ist ein bedingungsloses Grundeinkommen von 800 Euro pro Monat für alle Erwachsenen.“ liest man auf Althaus’s Webseite, während SPON von „600 Euro für Erwachsene und genauso viel für Kinder.“ berichtet. Später liest man bei Althaus von „Bürgergeld in Höhe von 400 Euro“ und von „500 Euro Kinderbürgergeld“. Bislang ist mir also noch nicht klar, wie hoch das Bürgergeld laut Vorschlag ausfallen soll.
Trotz der unglücklichen Formulierung „Das Bürgergeld sinkt mit wachsenden eigenen Einkünften.“ bei Althaus, scheint das Grundeinkommen jedoch immerhin tatsächlich bedingungslos zu sein. Althaus meint vermutlich das ausgezahlte Bürgergeld, denn dieses wird mit einer eventuellen Steuerschuld verrechnet.

    Freie Kassenwahl?

Klar scheint weiterhin, dass 200 Euro des Betrages verpflichtend an Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden müsste. Laut Spiegel Online „in die gesetzliche Krankenkasse“, bei Althaus heißt es: „Diese setzt jeder bei einer Kasse seiner Wahl ein.“ Dieser Passus ist in Bezug auf die Kopfpauschalendiskussion nicht uninteressant.

    Steuersatz zu Finanzierung?

Laut Spiegel Online ist geplant, „das Sozialsystem aus drei Quellen zu finanzieren: einer einstufigen Einkommensteuer von 40 Prozent auf alle Verdienste einschließlich Mieteinkünften und Kapitalerträgen, der Mehrwertsteuer und einer Lohnsummenabgabe in Höhe von 18 Prozent, welche die Unternehmen entrichten.“ Dies kann ich wiederum nicht in Einklang bringen mit der Aussage bei Althaus: „Die Flat-Tax: Ab einem Bruttoeinkommen von über 1.600 Euro im Monat bezahlt man 25 Prozent Steuern auf seine Einkünfte.“

Wem nützt das Bürgergeld

Ich als Befürworter des Bürgergelds würde sagen: allen. Weil es Bürokratie und soziale Degradierung abbaut, Wohlstand gerechter verteilt und Leistungsanreize zur Wohlstandstandsschaffung liefert. Im Einzelfall wird es immer Beispielhaushalte geben, die finanziell besonders stark oder wenig profitieren, aber die Allgemeinheit wird insgesamt gewinnen ohne Einzelne ungebührlich zu benachteiligen.

Wichtig ist jedoch die konkrete Ausgestaltung. Dazu sind die Bedingungslosigkeit und eine gewisse Mindesthöhe Voraussetzung für Bürokratieabbau und sozialen Ausgleich. Die Ausgestaltung des Steuersystems ist die Frage der Finanzierbarkeit und der darauf folgenden Steuergerechtigkeit. Denn das Bürgergeld ist eine Umverteilung und kein Geschenk des Staates. Tendenziell eine Umverteilung von reich zu arm, aber das würde letztlich vom konkreten Konzept abhängen, das bislang vage erscheint.

Solange die konkreten Zahlen nicht gesichert sind, lassen sich Vorteile und Nachteile schwer abschätzen, denn anders als andere Autoren, glaube ich, das Konzept steht und fällt vor allem mit belastbaren und sinnvollen Zahlen. Bedenken (Link nicht mehr gefunden) in Bezug auf den Niedriglohnsektor kann ich hingegen gar nicht teilen, sondern sehe das Bürgergeld eher als Stärkung der Geringverdiener. Das habe ich zum einen kurz in einem früheren Artikel anklingen lassen und zum anderen sind die Arbeitnehmer nun nicht mehr so sehr verpflichtet, schlechtbezahlte Jobs anzunehmen. Oder wie Wirtschaftspolitiker Michael Fuchs (in dem von mir gesetzten Zusamenhang richtig) feststellt: „[…] es entkoppelt das eigene Einkommen von der Notwendigkeit der Erwerbsarbeit.“

Insofern wird man abwarten müssen, was die Kommissionspläne genau aussagen. Generell stelle ich erfreut fest, dass generell Bürgergeld-Pläne gesellschaftsfähiger werden. Wenn auch mit einer eher geringen Zuwachsrate.

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2 Antworten

  1. Christian S. sagt:

    „sondern sehe das Bürgergeld eher als Stärkung der Geringverdiener.“

    Zweifellos. Die Zeche zahlen allerdings vermutlich die Normalverdiener. Finde ich nicht so prickelnd.

  2. Aerar sagt:

    Das sieht bei dem CDU-Modell leider danach aus. Finde ich auch nicht wirklich prickelnd.

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