Schwarzfahren als Ordnungswidrigkeit
Berliner Richter setzen sich anscheinend dafür ein, Schwarzfahren künftig nicht mehr als Straftat, sondern lediglich als Ordnungswidrigkeit zu betrachten. Neben prinzipiellen rechtlichen Bedenken gegen diese gängige Praxis, spielen vor allem ökonomische Gründe eine Rolle, da die Straffahrerprozesse anscheinend bereits ein Fünftel bis ein Drittel aller Fälle in Berlin ausmachen. In anderen Städten dürfte die Quote vermutlich auch mindestens zweistellig sein. Besonders schön finde ich den Vergleich, nachdem Schwarzfahren auch nicht strafbarer sein sollte als das Falschparken im öffentlichen Raum. Durch den Abschreckungseffekt der Strafbarkeit würden zudem die Verkehrsbetriebe versteckt quersubventioniert, die sich im Gegenzug Eingangskontrollen im Wesentlichen sparen würden. Für Hartz IV Empfänger wird vorgeschlagen, die Beförderungsgebühren gleich ganz abzuschaffen.
Ein Lob an die weitsichtigen Richter, denn das geht ja gleich doppelt in die Richtung, die ich schon lange vorschlage: