Urheberrecht: Autorenrechte

Einleitung

Im folgenden soll es um die künstlerischen Rechte von Autoren an ihren Werken gehen. Die Abgrenzung zu den (finanziellen) Verwertungsrechten wurde dabei bewußt getroffen, um die Interessen auf das Gebiet zu begrenzen, in dem es um das Werk und um den Autoren geht und nicht die Interessen von Verwertern oder Käufern im Vordergrund stehen. Allerdings überschneiden sich die künstlerischen Aspekte und die finanziellen Interessen auch oft, sodass die Argumente teilweise übertragbar sind.

Wozu Autorenrechte?

Zunächst einmal ist es vielleicht einmal wichtig, die Rolle eines Urhebers zu beleuchten. Im Prinzip scheint das nicht schwer, denn jeder der irgendwie Inhalte erzeugt, ist zumeist bereits ein Urheber. Die meisten dieser Urhebereien haben einen irgendwie gearteten künstlerischen Wert, der jeweils im Auge des Betrachters liegt, und die meisten Menschen wissen nicht einmal, wie oft sie täglich Urheber werden. Wegen der unzähligen Urhebereien, die dadurch täglich zustande kommen, scheint fast jeder Inhalt auffindbar und austauschbar und nicht die Mühe wert, den eigentlichen Verfasser herauszufinden und zuzuordnen.

Unter all diesen Menschen gibt es jedoch solche, die ein besonderes Talent haben oder besonders viel Arbeit in ihre Werke stecken. Wenn ihre Werke gut ankommen, haben sie häufig das Ziel, sich einen Ruf als Künstler aufzubauen und unter Umständen sogar beruflich auszuüben. Diese sind häufiger darauf angewiesen, einen gewissen Bekanntheitsgrad zu erreichen und achten in stärkerem Maße auf die Darstellung ihrer Werke. Eine falsche Darstellung kann da durchaus einen Ruf nachhaltig schädigen. Aber auch eine korrekte, aber ungefragte Übernahme von Arbeitsergebnissen wird von ihnen oft nicht gerne gesehen und das liegt oft an dem immensen Arbeitsaufwand, der mit ihren Werken verbunden ist und nicht jeder Künstler kann damit oder gar davon leben, dass er die Arbeit hat und andere davon profitieren.

Urheber leisten also meist ungefragt eine Sonderleistung und verlangen dafür eine Sonderbehandlung im Umgang mit ihren Werken. Das derzeitige Urheberrecht räumt dem Urheber ein großes Spektrum von Rechten ein, die insbesondere, aber nicht allein das reine Verwertungsrecht enthalten. Diese Rechte gehen natürlich zulasten derjenigen, die Werke nutzen wollen und schränken sie wiederum in ihrer Arbeit ein. Die Frage ist also, inwieweit heute gängige Autorenrechte sinnvoll und einhaltbar sind oder nicht.

Der einfachste Weg wäre, die Autorenrechte ganz wegfallen zu lassen. Niemand müsste sich mehr Gedanken machen und es gäbe keine rechtlichen Probleme mehr. Allerdings greift dieser Schritt möglicherweise zu kurz, denn ohne Urheberrechte wird es sehr wahrscheinlich wesentlich weniger professionelle Urheber geben und ein Großteil der hochwertige Werke würde dann womöglich wegfallen. Die Freiheit des Wissen und der Kunst wäre dann zwar kurzfristig gegeben, doch es würde sich künftig nur noch ein Bruchteil berufen fühlen, dieses Wissen zu mehren.

Verbreitungsrechte

Das Verbreitungsrecht ist in der Praxis wichtigste Schutzrecht, das ein Urheber besitzt, denn es ist derzeit für die meisten Urheber die Grundlage für eine erfolgreiche finanzielle Nutzung. Das Wegfallen dieses Rechts wäre damit die eigentliche Revolution des Urheberrechts und erscheint den meisten Autoren und auch mir persönlich ohnehin unantastbar.

Doch auch aus künstlerischen Gründen möchten viele Autoren gerne über die Nutzung und Verbreitung ihres Werkes selbst entscheiden. Mancher Künstler veröffentlicht etwa ungerne Werke im Internet, die er noch regelmäßig auf einer Bühne vortragen will, weil ansonsten der Überraschungsmoment wegfallen könnte. Oder ein Künstler möchte nicht, dass seine Lieder oder eine von ihm erfundene Comicfigur Werbung für Parteien oder Firmen machen, die er nicht unterstützen will. Oder er möchte generell nicht, dass jemand ungefragt von seiner Arbeit profitiert, nur weil das Nutzen um so viel einfacher ist als das Erstellen.

Zitieren dürfen

Unter dem Begriff des Zitierens ist gemeint, in geringem Umfang Ausschnitte aus Werken zu veröffentlichen, wenn sie von Kontext her passend erscheinen. Dies ist derzeit auch ohne Einverständnis des Urhebers durch das Zitatrecht gestattet, wobei allerdings die Quelle des Zitats korrekt benannt sein muss.

Ich halte es für richtig und wichtig, dass Werke anderer prinzipiell zitierbar sind. Ansonsten ließen sich Aussagen schwer belegen und das Verbreiten von Wissen wäre ein Minenfeld, bei dem man sich bei jedem Satz einzeln rückversichern müßte. Menschen sollten sich gegenseitig zitieren dürfen. Wenn man das Verbreitungsrecht dabei nicht verletzen will, muss dies aber außer bei sehr kurzen Werken auf Ausschnitte beschränkt bleiben.

Die Quellenpflicht

Es gehört bei den meisten Menschen ohnehin zum guten Ton, einem Urheber die Ehre für sein Werk zukommen lassen, indem man ihn als Verfasser nennt, wenn es passend und möglich ist. Im Internet hat sich dabei die Praxis der Verlinkung und der Quellennennung weitgehend etabliert. Erst recht empfinden es die meisten als No-Go, die Werke anderer oder Teile davon als seine eigenen auszugeben. Ich denke, dass sich die meisten Diskussionsteilnehmer in diesem Punkt prinzipiell einig sind.

In der Praxis sieht es oft schwieriger aus, weil es im normalen Umgang für Zitierende zu umständlich ist, alle Quellen überhaupt zu kennen oder sie jedesmal gebetmühlenartig zu nennen. Hier kann es zu Konflikten kommen, weil es vielen Autoren wichtig ist, dass ihr Name oder ihre Webseite genannt wird. Im Prinzip stehen hier zwei wichtige Aspekte gegeneinander. Zum einen das Recht des Urhebers auf Anerkennung, die für ihn aus beruflichen aber auch aus persönlichen Gründen wichtig ist und zum anderen die Praktikabilität, die es den Nutzern möglich macht, sich zu äußern, ohne ständig in Fußnoten zu reden.

Ein Prinzip eines „Fair Use“, bei dem sich Zitierende bemühen, den Autoren ihren Ruhm zukommen zu lassen, den sie ihnen ja auch nicht absprechen wollen, und bei dem sich Autoren darüber freuen, dass ihr Werk so gut gefällt, dass es zitiert worden ist, und dann ein Auge zudrücken, wenn ihr Name mal nicht daneben steht, funktioniert in der breiten Praxis sehr gut. Denn eigentlich will ja niemand dem anderen etwas böses. Allerdings gestaltet sich ein solches „Fair Use“ in der Rechtspraxis in meinen Augen schwierig, weil es sowohl bei den Urhebern als auch bei den Zitierenden Menschen mit extremen Positionen gibt, die ein solches „Fair Use“ nicht akzeptieren. Und diese sind es dann, die Einzelfragen im Zweifelsfall rechtlich geklärt haben wollen.

Für die rechtliche Praxis halte ich eine Kompromissregelung bei der Quellenpflicht für nachteilig, weil sie für alle Beteiligten schwerer zu verstehen ist, was letztlich nur zu weiteren Konflikten führt. Entweder ist der Urheber zu nennen oder eben nicht. Ich persönlich aus meiner Sicht als Urheber halte eine Abschaffung eines Zwangs der Namensnennung für hinehmbar, weil ich auf „Fair Use“ vertraue und ich denke, dass wahre Anerkennung durch eine freiwillige Nennung erfolgt.

Mash me Up

Ein anderes Problem tritt auf, wenn ein Werk als Grundlage für ein neues Werk genommen wird. Hier stellt sich zum einen die Frage, in welchem Umfang der Urheber des Basiswerks eigentlich noch Ansprüche auf Credits hat. Und die Frage wie unterschiedlich das neue Werk sein muss, um ein neues Werk und keine Kopie zu sein. Das betrifft das ursprüngliche Werk an sich und auch die Basis, auf der es beruht. Darf ich Harry Potter im Wortlaut veröffentlichen, wenn ich überall im Text den Namen „Harry“ durch „Harold“ ersetze? Darf ich ein Buch „Harry Potter 8“ veröffentlichen, in dem ich einfach die Geschichte innerhalb der Harry-Potter-Welt mit einer selbst geschriebenen Episode fortsetze? Darf ich eine Geschichte schreiben, in der ein kleiner Junge plötzlich Schüler auf einer Zauberschule wird? Dabei geht es nicht nur um den Ist-Zustand, sondern darum, was man als Einzelperson für akzeptabel hält.

Wenn man Inspiration aus alten Werken verbietet, gibt es bald nichts mehr, was noch veröffentlicht werden kann. Eine solche Regelung gilt in besonders starken Maß bei Patenten im technischen Bereich. Wenn man meine Werke jedoch kopiert oder verändert, fällt das immer auch auf mich als Autor zurück. Es reicht schon aus, einen Teil aus einem Text aus dem Zusammenhang zu reißen, um ihm eine ganz andere Bedeutung zu geben. Wenn jemand ein Wahlplakat, das ich entworfen habe, verfremdet und ins Lächerliche zieht, ist das ursprüngliche Werk unter Umständen „kaputt“, weil jeder nur noch die hineinverfremdete Variante vor Augen hat. Wenn jemand das fiktive „Harry Potter 8“ liest und es gefällt ihm nicht, wäre mein Ruf als Autor der ursprünglichen Harry Potter Bände mit beschädigt.

Für mich sind die entscheidenden Punkte, ob durch ein aufbauendes Werk wirklich etwas Neues entsteht. Völlig klar ist außerdem, dass ich mich als Autor überhaupt nur beschweren kann, wenn es einen vermeidbaren Bezug zu meinem Werk gibt. Über den geschmacklichen Wert des neuen Werkes hingegen muss ich dann in den meisten Fällen erhaben sein, denn die künstlerische Freiheit, die ich für mich selbst einfordere, muss auch für mir nachfolgende Künstler gelten. Letztendlich bleibt die Weiterverarbeitung von Werken aber insofern ein Graubereich, weil im Einzelfall entschieden werden muss, ob ein abgeleitetes Werk eigenständig ist oder bloß eine (verkappte) Kopie.

Zusammenfassung

Autorenrechte sind sperrig und teilweise kompliziert. Doch urheben ist viel Arbeit und das Werk etwas, mit dem sich ein Künstler verbunden sieht. Wenn dieses beliebig verwendet und verfremdet werden darf, nimmt das einem Künstler seinen künstlerischen Anspruch und die Freude an der Arbeit. Dies ist insofern problematisch, weil in meinen Augen die besonders hochwertigen Werke von den Menschen geschaffen werden, die man im allgemeinen Sprachgebrauch als „Künstler“ sieht und die sich intensiv mit ihrer Arbeit beschäftigen.

Umgekehrt sollte ein Künstler nicht verhindern, dass andere seine Werke gut finden und zitieren oder weiterverarbeiten. Das reine Kopieren hingegen sollte sich von vornherein verbieten, denn es betrifft nicht nur das künstlerische Recht, sondern insbesondere das Verwertungsrecht und muss daher gesondert diskutiert werden.

Das Zitatrecht und das Weiterbenutzungsrecht, wie es derzeit ist, halte ich für alle Seiten akzeptabel und praktikabel. Ein Wegfall der jetzigen Beschränkungen in diesem Bereich, was zulasten der Urheber gehen würde, wäre für mich aber zumindest diskutabel, weil es die Verbreitung von Ideen vereinfachen würde. Ich halte das künstlerische Selbstbestimmungsrecht für sehr wichtig, aber ich könnte mir vorstellen, auf „Fair Use“ zu vertrauen und gehe nicht davon aus, dass es die Regel ist, Werke von Urhebern bösartig zu zitieren oder zu verfremden.

Dabei müsste jedoch klar sein, dass mein Werk nicht vereinnahmt werden soll. Sobald ich den Eindruck hätte, jemand würde mich nicht zitieren, sondern vorgeben, selber der Urheber zu sein, wäre ich damit nicht einverstanden. Ebenso wenig wäre ich einverstanden, wenn meine Werke nicht nur zitiert würden, sondern in vollem Umfang verwendet werden, denn dies würde einen Eingriff in mein Verwertungsrecht als Autor bedeuten, was jedoch noch ein anderes Thema ist.

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