Urheberrecht: Zusammenfassung
I Einleitung
In vielen meiner letzten Artikel (siehe Links am Ende des Artikels) habe ich mich zu einzelnen Aspekten der Urheberrechtsdebatte geäußert, um meine Gedanken zu ordnen und selbst zu einer Meinung zu finden. Die wichtigsten Punkte möchte ich nun abschließend zusammenfassen und, wo es möglich ist, Lösungswege andeuten.
Insgesamt hat sich in den Artikeln gezeigt, dass ich im Großen und Ganzen für das Urheberrecht in der jetzigen Form bin. Dies ist eine Einstellung, die ich bereits hatte, bevor ich selbst Urheber wurde.
II Definitionen
Ich glaube, dass es einfacher ist, einige Worte, die ich verwende vorweg zu definieren und zu erklären, damit ich diese Erklärungen nicht innerhalb des Textes ergänzen muss.
Kunst: Ich verstehe den Begriff der Kunst sehr weit und er umfasst für mich neben der werksorientierten Kunst wie Film, Fotografie, Musik, Literatur und Computerprogrammen auch performanceorientierte Kunst wie Theater oder Sport. Darüber hinaus glaube ich, dass die Argumentation mit dem Begriff „Kunst“ in den meisten Fällen genauso oder zumindest sehr ähnlich anwendbar ist auf wissenschaftliche Werke und Patente.
hochwertige Werke: Als hochwertige Werke will ich Kunstwerke bezeichnen, die besonders begehrenswert sind. Dabei liegt die Beurteilung in jedem Einzelfall immer individuell im Auge des Betrachters. Ich glaube jedoch darüberhinaus, dass viele Werke eine große Anzahl dieser Einzelzustimmungen auf sich vereinen und dadurch einen gemeinschaftlichen Wert erreichen.
Ressourcen: Der Aufwand, den es kostet ein Werk zu erstellen und bereitzustellen. Die hauptsächliche Ressource ist Zeit. Viele Werke wie etwa wissenschaftliche Arbeiten oder Filmproduktionen erfordern darüberhinaus hohe materielle Ressourcen.
III Thesen
1 Diskussion
a) Die Diskussion wird häufig von Teilnehmern geführt, die unsachlich auf einer extremen Position verharren und die eine Diskussionskultur verfolgen, die eine Verständigung erschwert.
b) Die Diskussion leidet unter der Verwendung unsachlicher Begriffe wie etwa „Contentmafia“ oder „Raubkopierer“.
c) Die Diskussion leidet unter falschen oder unterschiedlichen Assoziationen zu Begriffen bei den Diskussionsteilnehmern. Insbesondere besteht die Neigung, die Begriffe „Nutzer“, „Urheber“ und „Verwerter“ mit einer Bedeutung einer homogen Gruppe zu füllen, die zudem allein der eigenen Vorstellungswelt entspricht. In Wahrheit sind alle drei Gruppen inhomogen.
d) Die Zusammenführung der Betroffenen in die drei oben genannten Gruppen führt dazu, dass oft nicht einzelne Sachpunkte diskutiert werden, sondern drei extreme Gruppenmeinungen, die man nur komplett übernehmen kann. Dies führt letztlich zu „Allianzen“ von einzelnen Betroffenen, die eigentlich nur eine teilweise Übereinstimmung in ihrer Meinung aufweisen.
2 Kunst
a) Kunst ist kein reiner Luxusartikel, denn die Unterhaltung die Kunst bietet ist ein notwendiger Katalysator für Entspannung. Darüber hinaus hat Kunst die Fähigkeit, lehrreich zu sein. Kunst sorgt für Integration und zwischenmenschliche Beziehungen.
b) Kunst ist nicht das einzige und nicht das wichtigste Gut der Menschheit. Da die Ressourcen begrenzt sind, hat auch die Kunst keinen Anspruch auf eine vorrangige oder komplette Förderung.
c) Es gibt kein Recht für Kunst generell bezahlt zu werden.
d) Da Kunst in großen Mengen verfügbar ist und oftmals fast ohne Aufwand reproduzierbar ist, entsteht bei vielen der falsche Eindruck, dass Kunstwerke keinen Wert haben. Der Wert liegt jedoch in der Erschaffung.
e) Aus diesem Grund ist auch die Argumentation falsch, man würde durch Kopieren „niemanden etwas wegnehmen und der Urheber hätte das Werk ja immer noch“.
3 Urheber
a) Die meisten hochwertigen Werke, werden von professionellen Urhebern geschaffen.
b) Das Erschaffen von Werken kostet Ressourcen.
c) Wenn die Ressourcen nicht eingespielt werden, werden die meisten professionellen Urheber ihre Arbeit reduzieren oder ganz aufgeben.
d) Laienkunst ist nicht in der Lage, die dadurch entstehende Lücke zu füllen.
e) Laienkunst profitiert von dem Ruhm, der Infrastruktur und der Kreativität der professionellen Kunst.
f) Das Erstellen kostenloser Kunst, etwa unter freien Lizenzen, ist jedem Urheber unbenommen.
4 Verwerter
a) Verwerter ermöglichen den Austausch zwischen Künstler und Nutzer. Sie sind damit ein Baustein, ohne den professionelle Kunst nahezu unmöglich wäre.
b) Verwerter schränken zuweilen die Nutzung von Werken unnachvollziehbar bzw. unzumutbar ein.
c) Verwerter nutzen teilweise Methoden zur Verfolgung ihrer Rechte, die kriminalisieren und die die Informationsfreiheit gefährden. Etliche dieser Methoden sind nicht hinnehmbar.
d) Verwerter haben eine starke Filterfunktion beim Zugang zur Kunst. Viele Künstler haben es schwer, einen Verwerter zu finden. Durch die Filterfunktion der Verlage wird zum einen ein Qualitätsstandard durchgesetzt, allerdings definiert sich dieser andererseits an einem von den Verwertern festgesetzten Standard, der sich am Massengeschmack orientiert.
5 Nutzer
a) Nutzer haben kein prinzipielles Recht auf kostenlose Kunst.
b) Nutzer haben einen großen Zugriff auf kostenlose Kunst.
c) Nutzer nutzen ihre Marktmacht immer noch zu wenig. Statt hochwertige Werke illegal zu verwenden, sollten sie legale Alternativen nutzen und insbesondere auch fördern. Wenn Urheber ihre Werke so weit einschränken, dass der Nutzwert zu gering ist, sollten sie deratige Werke meiden.
6 Alternativen
a) Die ersatzlose Abschaffung des Urheberrechts würde rechtliche Probleme beseitigen, aber einen nicht hinehmbaren Niedergang der Kunst nach sich ziehen.
b) Die Schaffung einer Kulturflatrate oder einer Verwertungsgesellschaft würde massive organisatorische Probleme nach sich ziehen. Je nach Umsetzung wäre das System teuer, ungerecht und betrugsanfällig. Bei einer guten Organisation wäre ein solches System denkbar.
c) Die Schaffung eines Bürgergelds würde das Problem nur teilweise lösen. Künstler bräuchten die Ausübung ihrer Tätigkeit zwar nicht mehr für ihre Grundversorgung, jedoch wären sie mit ihrer Arbeit schlechter gestellt als in regulären Tätigkeiten.
7 Änderungen
a) Auf eine prinzipielle Quellennennung bei Zitaten kann unter Umständen (bei nicht kommerziellen Nutzern) verzichtet werden. Sie ist ein häufiges Problem im praktischen Umgang mit Quellen. Oftmals gibt es ohnehin ein Interesse des Nutzenden die Quelle zu benennen.
b) Die Verfolgungsmaßnahmen und die Strafen für Urheberrecht müssen verhältnismäßiger gestaltet werden.
c) Eine Ausweitung von Verfolgungsmaßnahmen und Strafen ist in den meisten Fällen unnötig und gefährdet häufig das freiheitliche gesellschaftliche Miteinander in nicht hinnehmbarer Weise.
d) Mit öffentlichen Geldern erstellte Inhalte sollen mit solchen Lizenzen veröffentlicht werden, die eine vollumfängliche öffentliche Nutzung ermöglichen. Teillösungen für teilweise geförderte Werke sind denkbar.
e) Die Schutzfristen, die das Urheberrecht gewährt, sind zu lang.
Weitere Artikel in dieser Serie:
- Urheberrecht: Ist das ein Thema?
- Urheberrecht: Wer streitet mit wem?
- Urheberrecht: Worüber wird gestritten?
- Urheberrecht: Autorenrechte
- Urheberrecht: Verwertungsrechte
- Urheberrecht: Kontrollmechanismen
- Urheberrecht: Konsumentenrechte
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