Beschneidung strafbar

Das Kölner Landgericht hat entschieden, dass die Beschneidung männlicher Kinder aus religiösen Gründen strafbar sei. Eine Entscheidung, die nicht nur bei den derartige Rituale praktizierenden Religionen auf Unmut stößt, sondern zum großen Teil auch bei anderen Religionen, die dadurch die Religionsfreiheit generell beschnitten sehen. Auch juristisch scheint die Entscheidung möglicherweise weiter zu hinterfragen zu sein.

Ich persönlich halte diese Entscheidung mit meinem laienhaften Wissen hingegen für korrekt. Eine solche Beschneidung hat prinzipbedingt bleibende körperliche Schäden zur Folge. Und selbst, wenn es sich nur um vorrübergehende Folgen handelte, wäre ein solcher Eingriff immer noch eine Körperverletzung. Und auch dann, wenn eine Beschneidung aus medizinischer Sicht unbedenklich oder vielleicht sogar vorteilhaft wäre, müsste sie dann eben auch aus medizinischen und nicht aus religiösen Gründen durchgeführt werden.

Im Vergleich zur körperlichen Unversehrtheit von Menschen, insbesondere von Kindern, muss meines Erachtens die Freiheit der Religionsausübung zurückstehen. Wo diese Grenze liegt, ab der die Religionsfreiheit vernachlässigt werden muss, mag für jeden unterschiedlich sein. Klar scheint immerhin, dass es irgendwo eine solche Grenze gibt, denn ansonsten müssten auch Opferrituale und Hexenverbrennungen aus religiösen Gründen legalisiert werden.

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