70-Jahre-Hits

Das Bundeskabinett hat allen Ernstes einen Gesetzentwurf beschlossen, die urheberrechtlichen Schutzfristen für Musik von 50 auf 70 Jahre nach Veröffentlichung auszuweiten: „Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) bewertete dies als wichtigen Beitrag zur finanziellen Absicherung der Künstler im Alter“. Die Argumente, die ganz klar dagegen sprechen, sind im Artikel zum Glück gleich mit genannt.

Aber nicht, dass jetzt jemand auf die Idee käme, die Schutzfrist für Autoren einzuschränken. Die gilt nämlich schon 70 Jahre – und zwar gezählt ab dem Tod des Künstlers. Das Geld, was ich posthum durch mein Buch verdienen werde, habe ich bereits für eine geschützte Grabstelle angelegt.

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