Erbschaftsteuer verfassungswidrig
Quasi als Nachtrag zu meinen Überlegungen zur Erbschaftssteuer, hier noch ein Urteil des Bundesfinanzhofs, dass das geltende Erschaftsrecht in seiner jetzigen Ausgestaltung für verfassungswidrig hält und darum zur Überprüfung an das Bundesverfassungsgericht weiter geleitet hat. Grund ist die Tatsache, das Erben von Betrieben anhand von Gesetzklauseln in starkem Maße von der Erbschaftssteuer befreit sind. Auch privates Vermögen können man auf diese Weise recht problemlos und steuerfrei übertragen. Natürlich wird es genügend Finanzanwälte geben, die diese Tricks kennen, so dass anzunehmen ist, dass das vermutlich verfassungswidrige Schlupfloch auch weit verbreitet genutzt wird.