Relative Rechtsprechung

Die Verhältnismässigkeit in der Rechtsprechung ist bekanntermaßen nicht immer gegeben. Das beginnt schon damit, dass die im Strafgesetzbuch festgelegten Strafen je nach persönlichem Standpunkt für bestimmte Deliktgebiete im Vergleich zu anderen unverhältnismäßig hoch oder niedrig erscheinen. Dazu gibt es zu milde oder zu harte Richter, auch dies je nach Standpunkt.

Dass sich jedoch ein Richter bei einem Urteil gezielt auf eine solche Verhältnismäßigkeit bezieht und dabei ein mögliches Fehlurteil teilweise zum Maßstab erhebt, halte ich in der Sache für sehr bedenklich. Auch dem Ausspruch des Richters (Link zum Artikel der „Süddeutschen Zeitung“ innerhalb des unten verlinkten Artikels) , dass ein ein Polizeibeamter naturgemäß einen gewissen Vertrauensvorschuss genieße, kann ich gerade wegen des häufig falsch verstandenem Corpsgeistes bei gewissen Polizeibeamten nicht mehr wirklich zustimmen. Insofern sind die kurzen Kommentare und Links im Artikel von fefe zu dem Fall durchaus nachdenkenswert:

http://blog.fefe.de/?ts=afc18720

Das könnte dich auch interessieren …

Schreibe einen Kommentar