Viel Lärm um Nichts?

Beim NSU-Prozess im Oberlandesgericht München haben anscheinend kaum ausländische und in jedem Fall keine türkischen Medienvertreter einen festen Sitzplatz garantiert bekommen. Anscheinend gibt es nur 50 solcher Plätze, wobei es aber für die anderen Journalisten immer noch die Möglichkeit gibt, einen normalen, also nichtreservierten Platz zu ergattern. In Anbetracht der Bedeutung der NSU-Taten auch für das deutsch-türkische Verhältnis mutet die Vergabe seltsam an und wird von vielen als unsensibel kritisiert.

Ich habe zwar keine detaillierte Kenntnis der Vergabe-Rechtslage und der üblichen Praxis, doch scheint das Gericht da eventuell überhaupt gar keinen Handlungspielraum gehabt zu haben:

Grundsätzlich gebe es zwei Varianten für die Auswahl von Medienvertretern: die Berücksichtigung der Akkreditierungsgesuche in der Reihenfolge ihres Eingangs oder die Durchführung eines Losverfahrens. Im Fall des Zschäpe-Verfahrens habe sich der Senat „in richterlicher Unabhängigkeit“ für die Reihenfolge als Kriterium entschieden. Das sei „von Anfang an klar und allen Medien bekannt“ gewesen.

In dem Fall wäre das Oberlandesgericht wohl eher der falsche Adressat einer Beschwerde. Zumindest müssen sich die ausländischen Medienvertreter auch mal fragen lassen, wie wichtig ihnen die Teilnahme gewesen ist, wenn sie es allesamt verpasst haben, sich frühzeitig genug zu bewerben. Darauf zu vertrauen, dass ein deutsches Gericht gängige Rechtspraxis für eine einmalige Demonstration von Fingerspitzengefühl aufgeben würde, ist auf jeden Fall eine sehr gewagte Annahme gewesen. Denn in Deutschland sind Gerichte da, um Recht zu sprechen – nicht mehr, aber eben auch nicht weniger.

Insofern liegt es jetzt eher an den frühbuchenden Journalisten, ihren ausländischen Kollegen eventuell einen Platz abzutreten – und wie es aussieht, sind einige ja auch dazu bereit.

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