Platzvergabe
Nun muss das Oberlandesgericht München beim sogenannten „NSU-Prozeß“ tatsächlich Plätze für ausländische Medienvertreter vergeben – hätte ich nicht gedacht und halte ich vom Ansatz her für falsch. Allerdings hat eventuell auch die Informationspolitik des Gerichts im Vorfeld der Vergabe die ausländischen Medien benachteiligt. In dem Fall könnte die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts dann doch gerechtfertigt sein.