Auf Kosten der Gerechtigkeit

In meinen Augen war es eine selten dämliche und schon fast trotzig anmutende Entscheidung der zuständigen Richter beim Oberlandesgericht München, die Presseplätze im NSU-Prozess allesamt neu auszulosen, anstatt wie vom Verfassungsgericht angedeutet, einfach drei zusätzliche Plätze für ausländische ,bzw. speziell türkische, Medien zu schaffen.

Jedoch verdeutlicht diese Farce ein grundsätzliches Problem, nämlich dass es einem Gericht gar nicht möglich ist, überbuchte Presseplätze gerecht zu vergeben, ohne eine eigene Wertung vorzunehmen und damit die Pressefreiheit zu beeinflussen. Wie soll ein Gericht denn Relevanz, Kompetenz oder gar Betroffenheit von Medien bestimmen? Ich halte es daher auch weiterhin für falsch, ein prinzipielles Vorrecht für ausländische Medien zu postulieren. Natürlich bin ich persönlich der Meinung, dass es unsinnig ist, einzelnen Privatjournalisten und Lokalmedien Plätze auf Kosten von anerkannten überregionalen Medien anzubieten. Auch hilft es in meinen Augen nichts, die Brigitte zu verteidigen – auch ihre Berücksichtigung und allein ihre Bewerbung halte ich für eine Frechheit, die mich dazu veranlasst, einigen Leuten zu raten, das Abo dieser Zeitung zu kündigen. Fast ärgere ich mich, mich nicht aus Daffke selbst beworben zu haben – und zwar nicht mit diesem politischen Blog, sondern mit meinem Abalathes-Blog, was ja schließlich auch ein Medium ist.

Lösen lässt sich das Problem nur, wenn, etwa in Form eines Web-LiveStreams, wirklich alle Menschen Zugang zum Prozess haben. Dann könnte sich auch jeder selbst eine durch Medien ungefilterte Meinung bilden. Solange das deutsche Recht so etwas nicht zulässt oder gar verpflichtend vorschreibt, wird das Zuteilungsproblem weiterhin nicht lösbar bleiben.

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