Asyl für Edward Snowden

Das die rechtliche Frage ein großes Problem für Edward Snowden darstellt, habe ich im letzten Artikel bereits angedeutet. Denn schließlich gilt auch für ihn das geltende Recht und kann nicht aus Gründen der Sympathie gebrochen werden. Doch wie gesagt, stellt sich in seinem Fall die Frage, ob es überhaupt ein Verbrechen gibt oder ob es sich vielmehr um eine Art Notwehr handeln könnte – ja sogar muss. Die zweite Frage ist bei ihm nach welchem Rechtssystem Snowden zu belangen ist. Hier dürften zum Einen die Amerikaner Ansprüche erheben, da auch nach dem Passentzug Snowden eben noch Amerikanischer Staatsbürger ist (obwohl ich irgendwo auch die Formulierung gelsen habe, Snowden sei jetzt staatenlos). Zum Anderen ist Snowden rein praktisch immer eben genau dem Rechtssystem des Landes ausgesetzt, in dem er sich gerade befindet.

Umso spannender ist darum die Frage, wie sich die einzelnen Länder zu Edward Snowden stellen und was ihn dort jeweils erwartet. Die Opposition in Deutschland legt zumindest nach und fordert weiter, Snowden in Europa aufzunehmen. Tatsächlich prüft das Innenministerium auch tatsächlich den Asylantrag Snowdens, wobei die rechtliche Lage für Snowden zu spechen scheint, ihm aber kurzfristig auch die Abschiebung in die USA droht. Außerdem gibt es eine Liste der Länder, in denen Snowden einen Asylantrag gestellt hat.

Als schlaues Bonmot habe ich zudem gehört, dass es nur einen Ort gibt, an den Snowden reisen kann, um sicher zu sein, von keinem amerikanischen Gericht verurteilt zu werden: Guantanamo Bay.

Wer zumindest persönliche Konsequenzen aus den Veröffentlichungen Snowdens ziehen will, kann hier einen schnellen Einführungskurs in die Verschlüsselung von Emails bekommen.

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