Parteienumfrage: Antwort der Piratenpartei

Weitere Artikel zur Parteienumfrage:

Einleitung
Text der Anfrage
Antwort der Bergpartei, die „Überpartei“
Antwort der Nein!-Idee
Antwort der FDP
Antwort der RENTNER Partei Deutschland
Antwort der Partei DIE LINKE
Antwort der Partei der Vernunft (PDV)
Antwort der Piratenpartei (dieser Artikel)
Antwort der Partei für Soziale Gleichheit
Antwort des Bund für Gesamtdeutschland (BGD)
Antwort der CDU
Die Umfrage-Versager
Fazit

Die Umfrage:

In Anbetracht der Bundestagswahl am 22.September 2013 habe ich den Parteien, die dabei antreten, einige Fragen zu Themen geschickt, die meiner Meinung nach wichtige politische Fragen berühren. Mehr zum Hintergrund dieser Umfrage finden Sie hier.

Die Antworten:

Die folgenden Antworten zu diesen Fragen habe ich von der Piratenpartei erhalten:

Frage 1: Welche Vision haben Sie langfristig vom Idealzustand der Zusammenarbeit oder der Vereinigung der europäischen Staaten und welche Staaten umfasst diese Vision?

Vision für Europa
Präambel – Europaprogramm

Die Europäische Union ist heute als supranationale Institution ein Projekt ihrer Mitgliedstaaten und nicht der Bürger. Wir Piraten sind daher der Ansicht, dass die Zukunft Europas nicht an den Interessen der einzelnen Mitgliedstaaten, sondern an den gemeinsamen Interessen aller Menschen in Europa ausgerichtet werden soll. Das Defizit an demokratischer Legitimation in der Europäischen Union besteht seit ihrer Gründung und wurde im Zuge des europäischen Einigungsprozesses nicht entschieden genug angegangen. Dies zu beheben und Europa auf ein solides demokratisches Fundament zu stellen, ist das oberste Ziel aller Piraten. Zur Erreichung dieses Zieles wird es im weiteren Verlauf darauf ankommen, die politischen Prozesse bürgernäher zu gestalten und einen gemeinsamen europäischen Kommunikationsraum zu schaffen. Politischen Entscheidungen auf europäischer Ebene müssen europaweite Debatten vorausgehen, an denen sich alle Menschen angemessen beteiligen können. Ohne gleichberechtigte und diskriminierungsfreie  Kommunikation wird es diese angemessene Beteiligung nicht geben, und damit auch keine sachgerechten Entscheidungen im Sinne des Allgemeinwohls. Das Internet als neuer Kommunikationsraum bietet enorme Möglichkeiten, um allen Menschen politische Entfaltungschancen zu eröffnen, um die politische Topdown-Einwegkommunikation zu überwinden und um die Dominanz der Massenmedien zu durchbrechen. Die Freiheit des Internets werden wir Piraten daher auf europäischer und globaler Ebene mit aller  Entschlossenheit verteidigen.

Frage 2: Welche Schritte der Bundesrepublik Deutschland halten Sie für die Lösung der akuten Probleme in Europa in den nächsten vier Jahren für zwingend erforderlich und welchen finanziellen Beitrag und welche Zugeständnisse sollte sie dabei direkt oder indirekt im Maximalfall leisten?

Demokratie Add-on für Europa
Wir Piraten fordern die Einberufung einer verfassungsgebenden Versammlung (Verfassungskonvent) für die Europäische Union. Ziel des Verfassungskonvents ist es, das politische System der EU und ihre Beziehung zu den Mitgliedstaaten und Regionen neu zu strukturieren und auf eine demokratische Basis zu heben. Der Prozess der Ausarbeitung einer europäischen Verfassung muss transparent geschehen und die europäischen Bürgerinnen und Bürger umfassend beteiligen. Die Mitglieder dieser Versammlung sollen demokratisch gewählt werden und gleichzeitig die Vielfalt innerhalb der Union repräsentieren. Über den erarbeiteten Verfassungsentwurf stimmen die Bürger unionsweit und zeitgleich ab.
Wir Piraten fordern auch, dass die Bürger in EU-weiten Abstimmungen direkt über die europäische  Gesetzgebung entscheiden können. Zum einem sollen die Bürger mittels einer modifizierten und erweiterten Europäischen Bürgerinitiative eigene Legislativvorschläge unterbreiten, sowie im Rahmen des europäischen Gesetzgebungsprozesses EU-Gesetze stoppen können. Die Europäische Bürgerinitiative soll in der Praxis leicht anwendbar und gebührenfrei sein. Zum anderen sollen Änderungen der EU-Verträge bzw. einer EU-Verfassung nur dann in Kraft treten, wenn die Bürger sie in europaweiten, zeitgleichen Abstimmungen befürworten. Diese sollen kurzfristig durchgeführt werden. Die aktuelle Gesetzgebung der EU wird von der Exekutive, der Europäischen Kommission, zu Lasten der eigentlichen Legislative, dem Europäischen Parlament, dominiert. Deshalb fordern wir Piraten die Gewaltenteilung zu Gunsten der Legislative neu zu gewichten. Hierfür sollen die Initiativ- und Beschlussrechte des Europäischen Parlaments als parlamentarischer Gesetzgeber der EU ausgeweitet werden.

Frage 3: Wie schätzen Sie das Problem einer sogenannten „Politikverdrossenheit“ in Deutschland ein und welches sind Ihrer Meinung nach die Ursachen dafür?

Die Politik in Deutschland, sowie die Beteiligungsmöglichkeit für Bürger ist sehr schwer durchschaubar und wird in ihrer Mitwirkung durch vielschichtige Hürden massiv erschwert. Zwar gibt es in Deutschland durchaus Möglichkeitkeiten sich als „Normalbürger“ im Bundesrat einzubringen, jedoch scheint es so zu sein, dass eine allgemeine Frustration vorhanden zu sein scheint, welche die Menschen eher denken lässt: „Was soll ich denn schon bewirken?“ „Wenn ich eine Petition schreibe, wird das doch eh abgelehnt, weil ich nicht genügend Unterzeichner finde!“ und vieles mehr in dieser Richtung.
Die Bürger sind zum Einen nicht genügend aufgeklärt, zum Anderen völlig verwirrt! Zum Nächsten gibt es nicht genügend Transparenz bezüglich der Gedanken, Diskussionen und Entscheidungen unserer  Staatsentscheider.
Bei einer solchen Politik, wie sie derzeit betrieben wird und den immer wieder aufkommenden Skandalen, sei es bezüglich Plagiatsvorwürfen, Spendenskandalen oder sonstigen auf Lügen begründeten Skandalen, neigen die Menschen eher dazu, sich dann zurückzuziehen und sich ihrem Schicksal zu ergeben. Dies zeigen ja insbesondere die letztjährigen  Wahlbeteiligungszahlen.
Besonders ausdrucksvoll ist der an jedem Stammtisch und sonstigen Gesprächen unter Menschen immer wieder aufkommende Satz: „Wozu wählen? Wenn ich doch sowieso nur die Chance habe, zu wählen, wer mich die nächsten 4 Jahre verarscht!“ Das ist wahrscheinlich der in Deutschland meist gesagte politische Satz vor den Wahlen!

Frage 4: Haben Sie konkrete Maßnahmen geplant, die Bürokratieabbau oder die Vereinfachung von Gesetzen zum Ziel haben und welche sind dies gegebenenfalls?

Wahlrecht
Einführung von offenen Listen, Kumulieren und Panaschieren
Die Bürger sollen bei Bundestagswahlen mehr Einfluss darauf erhalten, welche Personen und Parteien sie im Parlament vertreten. Die Piratenpartei ist für „offene Listen“, damit die Wählenden mit ihren Zweitstimmen für konkrete Listenbewerber stimmen können. Die Reihenfolge der Kandidaten, die die jeweilige Partei zuvor bestimmt hat, soll nicht mehr unveränderlich sein.

Direkte Demokratie
Die Piratenpartei will die direkten und indirekten Mitbestimmungsmöglichkeiten eines jeden Einzelnen steigern. Die Bürger sollen in Volksabstimmungen direkt über Gesetze entscheiden können und so  Verantwortung übernehmen:
• Ein im Parlament beschlossenes Gesetz soll nicht in Kraft treten, wenn die Bürger es in einer Abstimmung ablehnen (fakultatives Referendum).
• Wichtige EU-Reformen und Verfassungsänderungen müssen immer durch die Bürger in einer Abstimmung bestätigt werden (obligatorisches Referendum).
• Die Piratenpartei ist für die Einführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden auf Bundesebene.
• Wir unterstützen die Ergänzung der Europäischen Bürgerinitiative durch unionsweite Bürgerbegehren und Bürgerentscheide im Bereich der EU-Gesetzgebung.
• Alle Verfahrenshürden müssen für die Bürger bei angemessenem Aufwand überwindbar sein.

Bürgerhaushalt
Die Piratenpartei befürwortet Bürgerbeteiligung in einer Vielzahl von geregelten und erprobten Formen: Bürger sollen bundesweit ihre Meinung zur sinnvollen Verwendung von Investitionsgeldern sowie zu  Einsparmaßnahmen im Bundeshaushalt äußern. Die Demokratie wagen. Stellungnahmen sollen gewichtet werden und bei der Aufstellung des Haushalts durch den Bundestag Berücksichtigung finden.

Einführung bundesweiter Volksentscheide
Es ist längst Zeit, das Versprechen des Artikels 20 des Grundgesetzes auch auf Bundesebene zu erfüllen, wonach die Bürger die Staatsgewalt nicht nur in Wahlen, sondern auch in Abstimmungen ausüben. Die direkte Demokratie kann die Politik erheblich bereichern und die Politikverdrossenheit eindämmen.  Grundsätzlich sollen die Bürger das Recht erhalten, neue, eigene Vorlagen in einem dreistufigen Verfahren bis zur Volksabstimmung zu bringen (Recht auf Gesetzesinitiative). Darüber hinaus soll es die Möglichkeit geben, Gesetze, die vom Parlament verabschiedet wurden, noch zu stoppen bevor sie in Kraft treten (Fakultatives Referendum). Schließlich sollen Volksabstimmungen bei der Abgabe von Hoheitsrechten und bei Grundgesetzänderungen automatisch vorgesehen sein (Obligatorisches Referendum). Diese drei Varianten, zu einer Volksabstimmung zu kommen, werden in der Schweiz seit vielen Jahren mit großem Erfolg angewandt. Die beschriebenen Unterschriftenzahlen, Fristen und Eintragungsmöglichkeiten orientieren sich an bewährten Hürden im In- und Ausland.

Einführung eines dreistufigen Verfahrens bei Initiativen aus dem Volk
• 100.000 Stimmberechtigte unterschreiben in freier Sammlung für einen Gesetzentwurf oder eine Vorlage zu einem anderen Gegenstand der politischen Willensbildung (z.B. Handlungsaufforderung an die  Bundesregierung).
• Vertreter der Volksinitiative haben das Recht auf Anhörung im Bundestag, im Bundesrat und in deren Ausschüssen.
• Lehnt der Bundestag die Volksinitiative ab, kann ein Volksbegehren eingeleitet werden.

Volksbegehren
• Halten die Bundesregierung oder ein Drittel der Mitglieder des Bundestages das Volksbegehren für grundgesetzwidrig, können sie das Bundesverfassungsgericht anrufen.
• Ein Volksbegehren ist zustande gekommen, wenn es innerhalb von sechs Monaten mindestens eine Million, bei Grundgesetzänderungen mindestens zwei Millionen Stimmberechtigte unterzeichnet haben. Die  Eintragung kann auf dem Amt und in freier Sammlung erfolgen.
• Der Bundestag kann (gegebenenfalls mit Zustimmung des Bundesrates) eine eigene Vorlage beim Volksentscheid zur Abstimmung stellen.
• Jeder Stimmberechtigte bekommt im Vorfeld eine Abstimmungsbroschüre mit den Stellungnahmen der Vertreter des Volksbegehrens sowie denen des Bundestages und Bundesrates.
• Es entscheidet, wie bei Wahlen, die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
• Gesetze, die der Zustimmung der Länder bedürfen, kommen zustande, wenn zusätzlich die Zahl der Bundesratsstimmen jener Länder, in denen eine zustimmende Mehrheit im Volksentscheid erreicht wurde, der im Bundesrat erforderlichen Mehrheit entspricht (bei Grundgesetzänderungen: Zweidrittel-Mehrheit).

Fakultatives Referendum
Hat ein Volksbegehren ein parlamentarisch zustande gekommenes, aber noch nicht gegengezeichnetes und vom Bundespräsidenten ausgefertigtes Gesetz zum Gegenstand, so ist es zustande gekommen, wenn es 500.000 Stimmberechtigte innerhalb von drei Monaten unterschreiben. Ein solches Gesetz kann nur vorbehaltlich einer Annahme in dem so beantragten Volksentscheid in Kraft treten.

Obligatorisches Referendum
Die Übertragung von Hoheitsrechten (auf die EU oder andere zwischenstaatliche Einrichtungen) sowie Grundgesetzänderungen bedürfen der Zustimmung durch einen Volksentscheid.

Spendentransparenz
Analog zum Parteiengesetz sollen Spenden oberhalb einer Bagatellgrenze, die zu Gunsten einer Initiative erfolgen, zeitnah offengelegt werden.

Information
Eine ausgewogene Information der Öffentlichkeit über die Inhalte von Volksbegehren und Volksentscheiden ist zu gewährleisten. Vor dem Volksentscheid erhält jeder Stimmberechtigte eine Informationsbroschüre, in der die Initiative, der Bundestag und der Bundesrat ihre Auffassungen erläutern. Zur Förderung der  öffentlichen Diskussion und zur Informierung der Öffentlichkeit im Vorfeld eines Volksentscheids erhält die Initiative eine staatliche Kostenerstattung.

Frage 5: Wo liegt Ihrer Meinung nach die richtige Balance von Maßnahmen Spannungsfeld zwischen Datenschutz und bürgerlicher Freiheit einerseits und dem Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus andererseits? Bitte nennen Sie dabei auch konkrete Maßnahmen, die Sie für erforderlich halten bzw. die Sie ablehnen.

Der unzureichende Datenschutz im Internet führt immer wieder zu Datenverlust, Datendiebstahl und Datenmissbrauch. Gleichzeitig gefährden Überwachungs-, Filter-, Sperr- und Löschmaßnahmen, die Internet-Diensteanbieter im Interesse privater Rechteinhaber einsetzen, den freien Meinungs- und Informationsaustausch im Internet. Um Abhilfe zu schaffen, wollen wir die „Störerhaftung“ von Internetanbietern deutlich eindämmen. Anbieter von Internetzugängen (z.B. WLAN-Anbieter) und von Internet-Speicherdiensten sollen künftig nicht mehr verpflichtet sein, Rechtsverletzungen anderer Personen nach Art einer Privatpolizei präventiv zu verhüten. Auch eine Überwachung der Internetnutzung durch Internet-Zugangsanbieter zur Versendung von Warnhinweisen oder Sperrungen des Internetzugangs („Three Strikes“) lehnen wir ab. Rechteinhaber sollen die Löschung angeblich rechtswidriger, von Nutzern eingestellter Inhalte künftig nur mit richterlichem Beschluss verlangen können. Zur Stärkung des Datenschutzes und der Datensicherheit im Internet soll das Fernmeldegeheimnis um ein „Telemediennutzungsgeheimnis“ für Internetdiensteanbieter ergänzt werden. Die Internetnutzung soll vor staatlichen Einblicken ebenso gut geschützt werden, wie Telefone vor Abhören geschützt sind. Wir fordern außerdem, dass die Erstellung von Nutzerprofilen nur mit Einwilligung des Nutzers zugelassen werden darf, dass die Speicherfristen jedes Internetanbieters veröffentlicht werden und dass Nutzer besser vor unangemessenen, seitenlangen Datenverarbeitungseinwilligungsklauseln geschützt werden.

Freie, rechtskräftige digitale Signaturen und E-Mail-Verschlüsselung für alle
Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, ein staatlich finanziertes Trustcenter einzurichten, das jedem Menschen unabhängig vom Einkommen die Möglichkeit gibt, Dokumente und E-Mails für eine abhörsichere Korrespondenz zu verschlüsseln und rechtskräftig digital zu signieren.
Die dafür notwendigen Zertifikate sollen deshalb für Privatpersonen (nicht juristische Personen) kostenlos zu erwerben und zu verwenden sein und dazu dienen, jedermann abhörsichere Kommunikation und rechtssichere Geschäfte bzw. Vertragsabschlüsse über das Internet zu ermöglichen.
Die Erstellung der Zertifikate hat so zu erfolgen, dass der Staat technisch nicht in der Lage ist, mit diesen Zertifikaten verschlüsselte Inhalte zu entschlüsseln (d.h. er darf keine Kenntnis der geheimen Schlüssel besitzen).
Gesetzliche Garantie für den anonymen, sowie autonymen und pseudonymen Zugang zu Netzdiensten. Ein Zwang zur Verwendung von amtlich erfassten Namen ist abzulehnen. Diese Praxis ist bereits nach entsprechender Gesetzgebung in Südkorea gescheitert. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, den Benutzerinnen und Benutzern von sozialen Netzwerken und ähnlichen Diensten den pseudo- sowie autonymen Zugang gesetzlich zu garantieren. Genauso muss der anonyme Zugang zum Netz unmissverständlich gesetzlich garantiert sein. Die freie Meinungsäußerung und die Selbstdefinition eines Menschen darf nicht aus Gründen etwaiger Sicherheit beschnitten werden.

Abschaffung des „Hackerparagraphen“ § 202c StGB
Die Piratenpartei setzt sich für die vollständige Abschaffung des sogenannten „Hackerparagraphen“ § 202c StGB ein, da er für erhebliche Rechtsunsicherheit sorgt und Tür und Tor für willkürliche Verfolgung im  IT-Sicherheitsbereich tätiger Personen öffnet.

Freier Zugang zu öffentlichen Inhalten
Jahr für Jahr investiert die Allgemeinheit viele Milliarden Euro in die Erzeugung und Aufbereitung von Texten, Daten und Medien. Beispiele dafür sind die Ergebnisse der staatlich geförderten Forschung, die Produktionen der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten und die Erzeugnisse von Kulturbetrieben und  Bildungseinrichtungen sowie der öffentlichen Verwaltung. Die Bürger haben zu einem Großteil dieser Inhalte keinen oder nur sehr eingeschränkten Zugang, obwohl sie bereits für deren Herstellung bezahlt haben.
Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass möglichst alle durch öffentliche Stellen erzeugten oder mit Hilfe öffentlicher Förderung entstandenen Inhalte der breiten Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht werden. Die Verfügbarkeit darf nicht durch Antragsverfahren, Lizenzen, Gebühren oder technische Mittel erschwert werden. Die Inhalte werden in offenen Formaten online zur Verfügung gestellt und archiviert. Weiterverbreitung sowie kommerzielle Nutzung sind ausdrücklich erwünscht.
Wir sehen die universelle Verfügbarkeit und Verknüpfbarkeit von Informationen als wichtigen Teil der öffentlichen Infrastruktur auf deren Basis neues Wissen entsteht und mit dessen Hilfe der öffentliche Sektor kontrollierbar und optimierbar wird. In Ausnahmefällen können bestimmte Informationen vorübergehend oder dauerhaft von der Veröffentlichungspflicht befreit werden. Dafür müssen jedoch konkrete, schwerwiegende Gründe (z.B. der Schutz persönlicher Daten oder die Bewahrung sehr wichtiger Geheimnisse) vorliegen. Die Begründung muss in jedem Einzelfall explizit dargelegt und veröffentlicht werden und ist generell anfechtbar.
Im Bereich Wissenschaft wird die Publikation nach dem Open Access Prinzip so schnell wie möglich ein zentrales Kriterium bei der Vergabe öffentlicher Fördermittel. Die öffentlich rechtlichen Sendeanstalten werden nicht mehr daran gehindert, sondern verpflichtet, ihre Produktionen dauerhaft online abrufbar zu machen. Das Informationsfreiheitsgesetz wird überarbeitet und die Spielräume zur systematischen Umgehung der Informationspflichten beseitigt.
Langfristig wird ein öffentlich zugängliches Bürgerinformationsportal geschaffen. Behörden und andere Institutionen werden angewiesen, ihre öffentlichen Daten dort einzustellen bzw. die eigenen Datenbanken an das Portal anzubinden. Das System muss umfangreiche Kategorisierungs-, Such- und Exportfunktionen sowie geeignete Programmierschnittstellen für automatisierte Anfragen bieten.

Frage 6: Welche (maximal drei) Themen sind die Hauptanliegen Ihrer Partei und wie wollen Sie diese gestalten?

1. Bürgerrechte
2. Bürgerbeteiligung
3. Transparenz

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