Datenschutz im Schonwaschgang

Die neue Datenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff galt vielen im Vorfeld als (gewollte) Fehlbesetzung. Die Gründe dafür waren hauptsächlich, dass sie als Abgeordnete regelmäßig für datenschutzfeindliche Maßnahmen gestimmt hatte und zudem blieb fraglich, welche Qualifikationen Frau Voßhoff überhaupt für dieses Amt habe. Gerade nach der Ablösung ihres Vorgängers Peter Schaar, trotz (oder gerade wegen?) dessen erfolgreicher Arbeit, erscheint die Berufung von Voßhoff vielen als Rückschritt. Ein solcher ist sie wohl offensichtlich auch:

Als Rechtfertigigung ihrer Kompetenz sagte sie lediglich: „Meine 15-jährige Parlamentserfahrung ist ein gutes Rüstzeug für meine neue Aufgabe.“ Außerdem versuchte sie, die Vorratsdatenspeicherung prinzipiell zu verteidigen: „Meine Grundposition ist, dass eine datenschutzkonforme Vorratsdatenspeicherung ein wirksames Instrument der Kriminalitätsbekämpfung sein kann“. Das sind gleich mal drei versteckte Konjunktive in einem Satz, da darf man sich auf weitere windelweiche Formulierungen freuen.

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