Gegen das Recht auf Vergessen

Das „Recht auf Vergessen“, das uns der EuGH per Gerichtsurteil ins Nest gelegt hat, scheint ein noch größeres Ei zu sein, als ich zunächst befürchtet habe. Nicht nur dass der Einbau einer zeitlichen Komponente in den Nachrichtenwert ein unnatürliches und kaum kalkulierbares Rechtskonstrukt ist, welches sich kaum vernünftig fassen lässt und so zu steter Rechtsunsicherhiet führt.

Nun vertritt dazu anscheinend noch die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes die Auffassung, dass jemand, der eine Löschung durchführt, nicht einmal den von der Löschung betroffenen darüber informieren darf. Das erinnert doch stark an die Gängelung mit der die Geheimdienste in Amerika ihre Ansprüche durchsetzen, ohne dass davon je jemand erfahren darf. Dieses Gesetz ist somit nicht nur ein weiterer Schritt in die Richtung der häufig grotesken amerikanischen Gesetzesgebung, sondern ein weiterer Baustein für den Überwachungsstaat und eine weitere „Glühlampe“ in der Glaubwürdigkeit eines gemeinsamen europäischen Gedankengebildes.

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