Hatespeech bei Facebook

Immer wieder sind in den letzten Wochen Vorwürfe gegen Facebook laut geworden, in seiner Social Community sogenannte Hate-Speech-Beiträge zuzulassen und selbst nach Hinweisen oftmals nicht zu löschen. Und nun hat auch die Bundeskanzlerin selbst das lasche Vorgehen von Facebook gegen „Volkverhetzung“ in dem sozialen Netzwerk kritisiert.

Ich kann diese Vorwürfe in ihrer Konsequenz nicht nachvollziehen. Selbst der Vorwurf, dass Facebook mittlerweile kein soziales, sondern ein unsoziales Netzwerk sei, ist nur teilweise berechtigt, denn Facebook ist, ebenso wie Google („do no evil“), weder gut noch böse, sondern ein Konzern, der in erster Linie wirtschaftliche Interessen verfolgt. Die vordergründig kostenfrei angebotenen Dienste können von den Nutzern inhaltlich lediglich gut oder böse verwendet werden. Wenn man den Konzernen etwas Böses anheften möchte, dann ist es ihre fast ungehemmte Datensammelwut, die hier jedoch nicht explizit zur Debatte steht.

Aus rein wirtschaftlichen Gründen ist es für Facebook erst einmal schlecht, Beiträge zu löschen. Der Verlust von „Content“ dürfte dabei in Anbetracht der großen Zahl von Inhalten weniger ins Gewicht fallen, als das Problem, als international ausgerichteter Konzern verschiedenen ethischen Grundprinzipien ausgesetzt zu sein. Im Zweifel gelten dann mutmaßlich die Prinzipien der wichtigsten Märkte, wozu nicht zuletzt die USA gehören. Gehör verschafft man sich bei Facebook vermutlich erst dann, wenn ihm ein merklicher Imageverlust und ein damit verbundener empfindlicher Nutzerschwund widerfährt. Trotz aller Empörung scheint Letzteres für viele digitale Netzwerker dann doch keine denkbare Option. Doch ohne eine Abstimmung mit den Füßen, kann Facebook mit einer zeitweisen Aufregung wohl passabel leben.

Was ich mich vielmehr frage ist jedoch, ob der rechtliche Weg nicht auch für Facebook bindend ist? Wenn ein deutscher Webseitenbetreiber – und soweit ich weiß hat Facebook eine Niederlassung in Deutschland als auch ein deutschsprachiges Angebot – einen Post auf seiner Seite veröffentlicht, der rechtlich angreifbar ist, ist er meines Wissens nach dafür verantwortlich. Wenn er fremde Inhalte veröffentlicht, deren Inhalt oder gar Rechtswidrigkeit er nicht kennt, ist er für diese verantwortlich, sobald er davon Kenntnis gewinnt. Sofern also mit Sicherheit strafrechtlich Justiziables per Facebook gepostet wird, sollte man meiner Meinung nach Beweise sichern, Facebook über den Inhalt genau informieren und bei Nichtentfernen eine Strafanzeige sowohl gegen den Verfasser des Posts als auch gegen Facebook erstatten. Ich bin zwar ein juristischer Laie, insofern ist dieser Rat nur meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung – aber ich denke schon, dass man Facebook auch mit gesetzlichen Mitteln zwingen kann, Volksverhetzung aus seinem Netzwerk zu entfernen. Oder bin ich da falsch infomiert?

Nachtrag (11.09.2015):

Wenn ich mir die beiden Artikel von heute morgen anschaue, scheint der rechtliche Weg aus irgendeinem Grund nicht zu funktionieren, was bleibt ist eine leicht hilflose Empörung:

Allerdings kann ich nicht verstehen, weshalb für Facebook andere Regeln gelten sollten als für jeden anderen Webseitenbetreiber.

 

Nachtrag (13.09.2015):

Ganz so verkehrt scheint mein Rechtsverständnis wohl doch nicht zu sein:

Allerdings steigt mein Verständnis, dass das Betteln darum, dass Facebook doch bitte bitte die Kommentare löschen sollte, in der durchschnittlichen Facebook-User-Welt so verbreitet ist – wenn selbst der Justizminister nicht zu wissen scheint, dass man Facebook gegebenenfalls einfach zwingen könnte.

 

Nachtrag (24.10.2015):

Anscheinend gibt es nun endlich die ersten rechtlichen Schritte gegen Facebook. Und zwar, wenn ich es recht verstehe gegen die Manager des deutschen Ablegers Facebook Germany GmbH wegen vorsätzlicher Beihilfe zur Volksverhetzung.

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