Facebook ist kein rechtsfreier Raum

Die alten Rufe nach dem Internet, welches kein rechtsfreier Raum sein dürfe, sind zwar in der letzten Zeit etwas weniger geworden – nicht zuletzt, da sie aufgrund der zahlreichen Vorwürfe staatlicher Spionage offensichtlich ad adsurdum geführt waren. Der Fall von zunehmender Hasspropaganda bei Facebook zeigt jedoch, dass diese sinnfreie Forderung auch im Vor-Snowden-Internet eine Platitüde war.

Denn sicherlich ist klar, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und auch nicht sein darf. Straftatsbelange bleiben Straftatsbelange, egal ob sie im Internet begangen werden oder im sogenannten „Real Life“. Sinnfrei war dagegen die Forderung einer Sonderbehandlung des Handelns im Internet. Der Fall Facebook zeigt jedoch, dass die Diskrepanz anscheinend in der Wahrnehmung liegt, die für mich nicht nachvollziehbar ist. Wenn bislang im „wahren Leben“ jemand beweisbar eine Beleidigung oder eine Drohung ausgesprochen hat, konnte er dafür rechtlich verfolgt und gegebenenfalls belangt werden. Im Internet dagegen wird diese Praxis aus unerfindlichen Gründen anscheinend ungleich weniger befolgt.

Dabei sind dort die Beweismittel wesentlich leichter zu sichern, da sie für jeden nachvollziehbar aufrufbar sind. Selbst wenn es Zweifel an der Zuordnung einer Aussage geben sollte, weil etwa anonym oder gar unter fremden Namen gepostet wurde, haben die Strafverfolgungsbehörden bereits mehr als ausreichende Mittel die dahinterliegenden Netzzugriffe zu verfolgen. Zudem gibt es mit der Störerhaftung zumindest in Deutschland weiterhin die Möglichkeit, die Verbreitungsplattform wirksam aufzufordern, solche Aussagen zu unterbinden. Dass die Verfolgung solcher mutmaßlichen Drohungen im Internet immer noch ein berichtenswerter Einzelfall zu sein scheint, deutet jedoch an, dass es sowohl bei den Bürgern als auch bei den staatlichen Behörden immer noch ein sehr abstraktes Verhältnis zur Rechtslage im Internet zu geben scheint.

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