Bringt Böhmermann endlich vor den Kadi!

Der Umgang mit der Satire von Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan entwickelt sich immer mehr zu einer traurigen Lachnummer. Insofern ist der Beitrag von Böhmermann, ungeachtet seiner fragwürdigen inhaltlichen Qualität, ein sehr wirkungsvoller Beitrag gewesen, der zunächst einmal nur Verlierer kennt:

  • Recep Erdogan als vordergründiges Ziel der Satire, sieht sich einmal mehr dem Vorwurf ausgesetzt, in wahrhaft ein dünnhäutiger Autokrat zu sein.
  • Die Bundesregierung hat es durch ihr Herumlavieren geschafft, den Eindruck, in Wahrheit in einer fatalen Abhängigkeit von der türkischen Regierung zu stecken, weiter verstärkt. Die Frage ist nur noch, wieviele Prinzipien sie noch aufzugeben bereit ist.
  • Das ZDF als verantwortlicher Sender hat gezeigt wie vorauseilend gehorsam und mutlos (vulgo „uncool“) er letztlich trotz aller Kosmetik noch immer sein kann. Ungeachtet dessen, ob die Entscheidung gegen den Böhmermann-Beitrag eventuell sogar angemessen war, hat bei dem Sender dann auf jedenfall die redaktionelle Kontrolle im Vorfeld versagt.
  • Jan Böhmermann selbst, der nicht nur mit einer Anklage oder gar einer, wenn auch vermutlich eher milden, Bestrafung rechnen muss, sondern sich auch ein Stück weit in Richtung eines Krawall-Satirikers positioniert hat. Ob sich dies langfristig für ihn auszahlt, wird sich zumindest erst noch erweisen müssen.

Ob Böhmermanns Satire tatsächlich Satire war, wird anhand des Kontextes und der öffentlichen Wirkung kaum zu verneinen sein. Dass sich diese Frage überhaupt anscheinend ergebnisoffen stellt, ist in meinen Augen bereits eine Einschränkung der Satirefreiheit, womit Böhmermann seiner Profession am Ende vielleicht einen Bärendienst erwiesen haben könnte. Doch letztlich kann diese Frage und auch die Eindeutigkeit ihrer Beantwortung rechtsgültig nur ein deutsches Gericht entscheiden.

Trotz aller Kritik ist der Wunsch Erdogans beziehungsweise der türkischen Regierung, gegen das aus ihrer Sicht unsägliche Schmähgedicht vorzugehen, aus meiner Sicht durchaus legitim. Insofern steht es der Bundesregierung in meinen Augen nicht zu, der Türkei diesen Rechtsweg zu verbauen, denn der Schutz von Rechtsanliegen ausländischer Staaten scheint ja in §104a StGB ausdrücklich vorgesehen. Denn Erdogan wurde nun einmal beleidigt und ein Verfahren gegen den Verursacher hätte, wie es zur Zeit scheint, durchaus auch eine Aussicht auf eine entsprechende Verurteilung. Auch wenn man an den Zielen und Absichten Erdogans zweifeln mag, wäre es darum fatal, ihm reflexartig einen Rechtsmissbrauch zu unterstellen und ihm darum den Zugang zum Rechtsweg zu verweigern.

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