Verschlagwortet: BVerfG

Kinder an die Macht

Das schöne bei Jugendlichen ist, dass sie oft von einem missionarischen Gerechtigkeitsdrang beseelt sind. Leider fehlt ihnen dabei jedoch immer noch ein Großteil Realitätssinn und vor allem Einfluss. So werden die Bestrebungen der Jugend allzu oft belächelt und vernachlässigt. Nun ist aber politisch gerade Saure-Gurken-Zeit und da ist es auch mal eine Meldung wert, wenn eine Handvoll Jugendlicher beim Bundesverfassungsgericht die Bundestagswahl 2013 annulieren lassen möchte, wegen dem Auschluß von Jugendlichen von der Wahl. Ich neige da zum Belächeln und Vernachlässigen. Auch wenn man im Kern darüber nachdenken könnte – aber das hatte ich ja bereits schon einmal gesagt…

Platzvergabe

Nun muss das Oberlandesgericht München beim sogenannten „NSU-Prozeß“ tatsächlich Plätze für ausländische Medienvertreter vergeben – hätte ich nicht gedacht und halte ich vom Ansatz her für falsch. Allerdings hat eventuell auch die Informationspolitik des Gerichts im Vorfeld der Vergabe die ausländischen Medien benachteiligt. In dem Fall könnte die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts dann doch gerechtfertigt sein.

Erbschaftsteuer verfassungswidrig

Quasi als Nachtrag zu meinen Überlegungen zur Erbschaftssteuer, hier noch ein Urteil des Bundesfinanzhofs, dass das geltende Erschaftsrecht in seiner jetzigen Ausgestaltung für verfassungswidrig hält und darum zur Überprüfung an das Bundesverfassungsgericht weiter geleitet hat. Grund ist die Tatsache, das Erben von Betrieben anhand von Gesetzklauseln in starkem Maße von der Erbschaftssteuer befreit sind. Auch privates Vermögen können man auf diese Weise recht problemlos und steuerfrei übertragen. Natürlich wird es genügend Finanzanwälte geben, die diese Tricks kennen, so dass anzunehmen ist, dass das vermutlich verfassungswidrige Schlupfloch auch weit verbreitet genutzt wird.