Verschlagwortet: EuGH

Gegen das Recht auf Vergessen

Das „Recht auf Vergessen“, das uns der EuGH per Gerichtsurteil ins Nest gelegt hat, scheint ein noch größeres Ei zu sein, als ich zunächst befürchtet habe. Nicht nur dass der Einbau einer zeitlichen Komponente in den Nachrichtenwert ein unnatürliches und kaum kalkulierbares Rechtskonstrukt ist, welches sich kaum vernünftig fassen lässt und so zu steter Rechtsunsicherhiet führt. Nun vertritt dazu anscheinend noch die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes die Auffassung, dass jemand, der eine Löschung durchführt, nicht einmal den von der Löschung betroffenen darüber informieren darf. Das erinnert doch stark an die Gängelung mit der die Geheimdienste in Amerika ihre Ansprüche...

Endlich muss Google löschen

„Google hat doch auch bisher schon gelöscht“ ist eine Aussage, die zwar an sich schon bedenklich ist, aber eben so auch nicht wahr, wie Thomas Stadler in seinem Blog schreibt. Denn in Zukunft muss Google unter Umständen auch Suchergebnisse löschen, „die auf wahre Tatsachenbehauptungen verweisen“. Und damit sind wir dann tatsächlich bei dem Problem, das ich auch in meiner Reaktion auf das Urteil befürchtet habe: das Urteil des EuGH ist eher ein Maulkorberlaß als ein Beitrag zum Datenschutz. Erschreckend finde ich dabei auch die Kommentare, die teilweise hämisch das Urteil gegen die Datenkrake Google begrüßen. Damit wird die Diskussion über...

Vergangenheitsbewältigung

Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass Suchmaschinen, im speziellen Fall Google, in bestimmten Fällen Daten zu verweisenden Webseiten löschen müssen, wenn dadurch Persönlichkeitsrechte anderer betroffen sind. Im konkreten Fall hat die spanische Datenschutzbehörde Google auferlegt, einen Verweis auf einen Zeitungsartikel aus dem Jahre 1998 zu entfernen, der auf die damals aktuelle Zwangsversteigerung des Hauses des Beschwerdeführers hinweist. Gegen diesen Bescheid ist Google vor Gericht gezogen und ist dabei unerwartet beim zusätzlich eingeschalteten EuGH unterlegen. So sehr ich auch für Datenschutz bin, halte ich dieses Urteil für nicht nachvollziehbar und auch für bedenklich, denn es ist auf der anderen Seite...