Verschlagwortet: Gericht

Platzvergabe

Nun muss das Oberlandesgericht München beim sogenannten „NSU-Prozeß“ tatsächlich Plätze für ausländische Medienvertreter vergeben – hätte ich nicht gedacht und halte ich vom Ansatz her für falsch. Allerdings hat eventuell auch die Informationspolitik des Gerichts im Vorfeld der Vergabe die ausländischen Medien benachteiligt. In dem Fall könnte die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts dann doch gerechtfertigt sein.

Viel Lärm um Nichts?

Beim NSU-Prozess im Oberlandesgericht München haben anscheinend kaum ausländische und in jedem Fall keine türkischen Medienvertreter einen festen Sitzplatz garantiert bekommen. Anscheinend gibt es nur 50 solcher Plätze, wobei es aber für die anderen Journalisten immer noch die Möglichkeit gibt, einen normalen, also nichtreservierten Platz zu ergattern. In Anbetracht der Bedeutung der NSU-Taten auch für das deutsch-türkische Verhältnis mutet die Vergabe seltsam an und wird von vielen als unsensibel kritisiert. Ich habe zwar keine detaillierte Kenntnis der Vergabe-Rechtslage und der üblichen Praxis, doch scheint das Gericht da eventuell überhaupt gar keinen Handlungspielraum gehabt zu haben: Grundsätzlich gebe es zwei Varianten...