Verschlagwortet: Handy

Handy-Cap

Bei der Rechtsprechung der Handynutzung im Kraftfahrzeug, zeigt sich recht deutlich, was passiert, wenn der Gesetzgeber und die Gerichtsbarkeit etwas regeln wollen, ohne dabei die Lebensrealität zu berücksichtigen. In dem Fall geht es, neben der Frage wann ein Kraftfahrzeug eigentlich „geführt“ wird, darum, wann ein Handy „genutzt“ wird. Dabei wurde das Heraussuchen und ohne es „gebrauchsmäßig“ anzugucken nicht als Nutzung angesehen. Das Ausschalten des Handies oder das Wegdrücken eines Anrufs dagegen gilt als „Nutzung“, die einen Verstoß bedingt. Das letztere Tätigkeit, den Fahrer in den meisten Fällen sogar weniger ablenken wird, ist dabei egal. Das Problem bei der aktuellen Rechtssprechung...