Verschlagwortet: Jugendwahlrecht

Wahlalter senken

Prinzipiell ist die Festlegung das aktive Wahlrecht erst ab 18 Jahren Lebensalter zuzusprechen, natürlich eine sicherlich wohlüberlegte, doch eben auch willkürliche Festsetzung. Insofern macht es durchaus Sinn, diese Festsetzung zu hinterfragen. Die Forderung nach der Senkung des Wahlalters kommt mir in dem genannten Artikel aber doch arg platt daher. Denn zum Einen bin ich mir nicht wirklich sicher, wie weit verbreitet die Wahlmündigkeit bei etwas 16-Jährigen tatsächlich ist. Zum Anderen habe ich das Gefühl, dass sich alle Bauchargumente auch genauso gut umkehren lassen. So könnte man im Zuge der Wahlmündigkeit nämlich auch darüber nachdenken, in gleichem Maße die Strafmündigkeit herabzusetzen....