Verschlagwortet: Kündigung

Zweierlei Maß

In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung fragte sich Arbeitsgerichtspräsidentin Ingrid Schmidt zum Thema der sogenannten „Bagatellkündigungen“: „Wie kommt man eigentlich dazu, ungefragt Maultaschen mitzunehmen? Oder eine Klorolle, oder stapelweise Papier aus dem Büro? Warum solche Eigenmächtigkeiten? Das hat was mit fehlendem Anstand, aber auch mit unerfüllten Erwartungen zu tun.“ Meine Ansichten dazu habe ich bereits zuvor in einem Artikel dargelegt und kann mich nur über die Lebenswirklichkeit der Frau Arbeitsgerichtspräsidentin wundern. Dabei hätte Ihr die im Interview gestellte Frage „Wird nicht die Würde des Menschen verletzt, wenn wegen – sagen wir – 2,39 Euro seine Lebensleistung nichts mehr gilt?“...

Vertrauensverlust

Die fristlose Kündigung von langgedienten Arbeitnehmern wegen des (mutmaßlichen) Diebstahl einer geringwertigen Sache, scheinen zwar kein Massenphänomen zu sein, schaffen es aber in regelmäßigen Abständen in die Tagespresse. Nach einem Kinderbett und Pfandbons sind es nun Maultauschen, die ungerechtfertigt entwendet worden sein sollen. Kündigungen aufgrund derartiger Vorfälle sind ungerechtfertigt. Der Grund, der jedesmal für die fristlose Kündigung angeführt wird, ist der Verlust des Vertrauens des Arbeitgebers in seinen Arbeitnehmer. Dieser vorgebliche Vertrauensverlust ist in meinen Augen jedoch haltlos, wenn es sich objektiv nachvollziehbar, um eine Entwendung von Dingen handelt, deren Aneignung dem Arbeitnehmer subjektiv als unwesentlich oder gar gerechtfertigt erschien....