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Auf Kosten der Gerechtigkeit

In meinen Augen war es eine selten dämliche und schon fast trotzig anmutende Entscheidung der zuständigen Richter beim Oberlandesgericht München, die Presseplätze im NSU-Prozess allesamt neu auszulosen, anstatt wie vom Verfassungsgericht angedeutet, einfach drei zusätzliche Plätze für ausländische ,bzw. speziell türkische, Medien zu schaffen. Jedoch verdeutlicht diese Farce ein grundsätzliches Problem, nämlich dass es einem Gericht gar nicht möglich ist, überbuchte Presseplätze gerecht zu vergeben, ohne eine eigene Wertung vorzunehmen und damit die Pressefreiheit zu beeinflussen. Wie soll ein Gericht denn Relevanz, Kompetenz oder gar Betroffenheit von Medien bestimmen? Ich halte es daher auch weiterhin für falsch, ein prinzipielles Vorrecht...