Verschlagwortet: Maultasche

Vertrauensverlust

Die fristlose Kündigung von langgedienten Arbeitnehmern wegen des (mutmaßlichen) Diebstahl einer geringwertigen Sache, scheinen zwar kein Massenphänomen zu sein, schaffen es aber in regelmäßigen Abständen in die Tagespresse. Nach einem Kinderbett und Pfandbons sind es nun Maultauschen, die ungerechtfertigt entwendet worden sein sollen. Kündigungen aufgrund derartiger Vorfälle sind ungerechtfertigt. Der Grund, der jedesmal für die fristlose Kündigung angeführt wird, ist der Verlust des Vertrauens des Arbeitgebers in seinen Arbeitnehmer. Dieser vorgebliche Vertrauensverlust ist in meinen Augen jedoch haltlos, wenn es sich objektiv nachvollziehbar, um eine Entwendung von Dingen handelt, deren Aneignung dem Arbeitnehmer subjektiv als unwesentlich oder gar gerechtfertigt erschien....