Verschlagwortet: Persönlichkeitsrecht

Vergangenheitsbewältigung

Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass Suchmaschinen, im speziellen Fall Google, in bestimmten Fällen Daten zu verweisenden Webseiten löschen müssen, wenn dadurch Persönlichkeitsrechte anderer betroffen sind. Im konkreten Fall hat die spanische Datenschutzbehörde Google auferlegt, einen Verweis auf einen Zeitungsartikel aus dem Jahre 1998 zu entfernen, der auf die damals aktuelle Zwangsversteigerung des Hauses des Beschwerdeführers hinweist. Gegen diesen Bescheid ist Google vor Gericht gezogen und ist dabei unerwartet beim zusätzlich eingeschalteten EuGH unterlegen. So sehr ich auch für Datenschutz bin, halte ich dieses Urteil für nicht nachvollziehbar und auch für bedenklich, denn es ist auf der anderen Seite...