Wir tun nur unsere Pflicht
Die Sachlage, soweit ich sie verstehe: Das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis in Thüringen, das im Juni 2012 vom Sozialgericht in Nordhausen zur Nachzahlung von zehn Cent an eine Hartz IV-Empfängerin verurteilt worden ist, zieht nun vor das Bundessozialgericht, nachdem das Landessozialgericht in Erfurt den Berufungsantrag der Behörde abgelehnt hat, mit dem Hinweis, dass die Gerichte nicht wegen derart niedriger Beträge beschäftigt werden sollen. Problem bei der Prozessfinanzierung Der Rechtsweg ist, nicht nur in Deutschland, teuer und aufwändig, was zur Folge hat, dass er in den meisten Fällen nur beschritten wird, wenn größere Summen auf dem Spiel stehen. Als negativer Nebeneffekt dient der...