Relative Rechtsprechung
Die Verhältnismässigkeit in der Rechtsprechung ist bekanntermaßen nicht immer gegeben. Das beginnt schon damit, dass die im Strafgesetzbuch festgelegten Strafen je nach persönlichem Standpunkt für bestimmte Deliktgebiete im Vergleich zu anderen unverhältnismäßig hoch oder niedrig erscheinen. Dazu gibt es zu milde oder zu harte Richter, auch dies je nach Standpunkt. Dass sich jedoch ein Richter bei einem Urteil gezielt auf eine solche Verhältnismäßigkeit bezieht und dabei ein mögliches Fehlurteil teilweise zum Maßstab erhebt, halte ich in der Sache für sehr bedenklich. Auch dem Ausspruch des Richters (Link zum Artikel der „Süddeutschen Zeitung“ innerhalb des unten verlinkten Artikels) , dass ein...