Bankenrettung

Aus Aerar - Politischer Programmentwurf
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1. Der Staat bewahrt systemrelevante Banken vor der Pleite.

2. Es werden klare Anforderungen an die Systemrelevanz gestellt, die eine Voraussetzung für eine Rettung sind.

3. Es werden klare Maßnahmen definiert, auf welche Weise und unter welchen Voraussetzungen diese Rettung erfolgt.

4. Der Staat schafft eine eigene Infrastruktur, um die Systemrelevanz von Banken zu verringern

5. Es werden ähnliche Regelungen für andere systemrelevante Industrien eingeführt.


Erklärung

Zur Verhinderung schlimmeren Schadens für die Gesamtwirtschaft, kann es nötig sein, einzelne Banken von der Pleite zu bewahren. Um das Risiko solcher Maßnahmen zu verringern, dienen im Wesentlichen zwei Maßnahmen. Zum einen schafft der Staat eine eigene staatliche Bank, die die wirtschaftliche Grundversorgung der Wirtschaft direkt übernehmen kann. Darüber hinaus definiert der Staat verbindliche Maßnahmen, die Vorraussetzung für eine Rettung sind und verweigert sich prinzipiell der Rettung von Instituten, die diese Vorraussetzungen nicht erfüllen. Diese an Bedingungen geknüpfte Rettungsgarantie soll das Risikoverhalten von Banken reglementieren, da die staatliche Garantie ein Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen Kunden ist.

Explizit soll das spekulative Geschäft am Finanzmarkt nicht prinzipiell unterbunden werden. Eine solche Reglementierung würde nicht nur die wirtschaftliche Freiheit unangemessen beschränken, sondern wäre in der Praxis nur schwer durchzusetzen, insbesondere vor dem Hintergrund globaler Finanzmärkte. Es ist legitim, mit spekulativen Geschäften Gewinne zu erzielen, allerdings kann ein solches Geschäftsmodell nicht systemrelevant sein. Um prinzipiell nicht für derartige Geschäfte haften zu müssen, erklärt der Staat im Vorfeld verbindlich, solche Institue auf keinen Fall zu retten, die sich an derartigen Risikogeschäften beteiligen. Diese Maßnahme ist notwendig, um das spekulative und das konservative Bankgeschäft voneinander zu entkoppeln.

zu 1.

Das Zusammenwirkung der Wirtschaft ist ein komplexes Konstrukt, in dem es allerdings einige Komponenten gibt, deren Ausfall massive negative Auswirkungen auf große Teile der Wirtschaft haben. Banken, deren Geschäft die Finanzierung und Absicherung von wirtschaftlichen Investitionen ist, sind eine solche systemrelevante Komponente. Um diese Auswirkungen zu verhindern, greift der Staat mit politischen oder finanziellen Mitteln ein, um die Pleite einer Bank zu verhindern.

Der Staat ergreift die Rettungsmaßnahmen nur dann, wenn die Bank alle Anforderungen an die Systemrelevanz erfüllt und eine Pleite auf andere Weise nicht zuverlässig abgewendet werden kann. Er wählt für die Rettung das kleinste Erfolg versprechende Mittel. Durch eine zwangsweise und entschädigungslose (Teil-) Verstaatlichung sichert sich der Staat die Möglichkeit, im Nachhinein die Kosten der Rettungsmaßnahme wieder einzutreiben.

zu 2.

Eine Systemrelevanz besteht dann, wenn eine Pleite der zu rettenden Bank tatsächlich eine Bedrohung für die Wirtschaft ist. Dabei ist die Systemrelevanz ins Verhältnis zu dem Aufwand der Rettung zu setzen. Dies ermöglicht prinzipiell auch die Rettung kleinerer Banken, die eine Stütze für die Wirtschaft darstellen, aber deren Größe so gering ist, dass nur kleine Teile der Wirtschaft von ihrem Zusammenbruch gefährdet ist. Umgekehrt kann die Rettung einer größeren Bank verweigert werden, wenn die dazu nötigen Kosten den zu erwartenden Schaden übersteigen.

Grundvorraussetzung für eine Systemrelevanz eine ausschließliche Konzentration auf systemrelevante Geschäfte. Banken die Risiken durch Wertpapiergeschäfte auf eigene Rechnung direkt oder indirekt eingehen, sind von einer Rettung prinzipiell ausgeschlossen, unabhängig von den zu erwartenden Schäden ihres Zusammenbruchs. Dazu wird ein genauer Verhaltenscodex erarbeitet, dessen Befolgung Vorraussetzung für eine eventuelle Rettung ist.

zu 3.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass Rettungsmaßnahmen gewaltigen Ausmaßes innerhalb von sehr kurzen Zeiträumen notwendig werden. Darum ist es notwendig, im Vorfeld einen klaren Kriterien- und Maßnahmenkatalog zu erarbeiten, um Krisensituationen nicht unvorbereitet entgegenzutreten.

zu 4.

Der Staat schafft und finanziert ein staateigenes Finanzinstitut, das die grundlegenden finanzwirtschaftlichen Aufgaben der Wirtschaftsfinanzierung, insbesondere der Finazierung und Absicherung von Wirtschaftgeschäften übernimmt. Das Institut handelt im Grundsatz gewinnorientiert und nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Allerdings werden seine Konditionen, die es möglichen Kunden anbietet so abgestimmt, dass sie zum einen attraktiv für die Kunden sind, aber andererseits genügend Raum für bessere Angebote privater Banken lassen. Dieses Institut muss in der Lage sein, die komplette Grundfinanzierung so weit wie möglich zu übernehmen, wenn private Banken nicht willens oder in der Lage sind, diese zu besseren Konditionen zu übernehmen.

zu 5.

Für ähnliche Rettungsmaßnahmen für systemrelevante Firmen aus anderen Wirtschaftsbereichen wird ein angepasster Maßnahmenkatalog erstellt, der im Wesentlichen den hier dargestellten Maßnahmen folgt.

Begründung

Die Bankenkrise und die damit verbundenen Rettungsmaßnahmen waren eine ebenso notwendige und hilflose Reaktion des Staates zur Rettung von Banken, die auf verbrecherische Weise das gesamte Wirtschaftssystem an den Rand des Abgrunds gebracht haben. Diese Maßnahmen haben das Vertrauen in die soziale Struktur des Staates nachträglich geschwächt, weil der Eindruck entstanden ist, dass Banken Gewinne für sich selbst behalten, während der Bürger für die Verluste aufkommen muss. Banker haben sich mit Billigung des Staates ungerechtfertigt und ungestraft auf Kosten der Allgemeinheit bereichert.

Bisher hat es der Staat nicht geschafft, diese Praktiken nachhaltig zu unterbinden oder die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Die lange bekannten Risiken bleiben weiterhin bestehen und es stellt sich die Frage, ob im Wirtschaftssektor der Staat oder die Banken die Entscheidungsgewalt haben. Der Staat hat seine Aufgabe als Interessenvertretung seiner Bürger nicht wahrgenommen.

zu 1.

Der Staat sollte sich in die Belange der freien Wirtschaft nach Möglichkeit nicht direkt einmischen, nicht zuletzt, weil jede Einmischung eine Verzerrung des Wettbewerbs bedeutet. Insofern ist es normalerweise nicht die Aufgabe des Staates Wirtschaftsbetriebe zu retten, die durch eigenes oder fremdes Verschulden in Schieflage geraten. Dies gilt auch dann, wenn die Pleite eines Unternehmens auf den ersten Blick nachteilig erscheint und zum Verlust von Arbeitsplätzen und Wirtschaftskraft führt. Es gibt jedoch einige wenige Betriebe, deren Einfluss auf die Gesamtwirtschaft derart groß ist, dass ihre Pleite das wirtschaftliche System derartig massiv schädigen würde, dass ein Nichteingreifen des Staates unverantliche Folgen hätte.

zu 2.

Ein direktes Eingreifen des Staates ist eine derart schwer wiegende Maßnahme, dass die Anforderungen dafür sehr hoch sein müssen und klar definiert werden müssen. Eine Vorraussetzung für das Eingreifen des Staates ist, dass die Funktionalität des Betriebs innerhalb eine derartige Schlüsselstellung innerhalb des Wirtschaftssystems bedeutet, dass große Teile der Wirtschaft von ihr abhängig sind. Dabei sind nicht notwendig große Institute zu fördern, sondern bei einer Rettungsmaßnahme muss immer der Aufwand in einem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen stehen.

Die grundsätzliche Krankheit des Finazsystems besteht aus staatlicher Sicht aus der Verquickung von systemrelevanten Geschäften mit risikoreichen spekulativen Geschäften des gleichen Instituts. Der Staat verbietet spekulative Geschäfte nicht prinzipiell, aber er verweigert sich absolut, derartige Geschäftsmodelle mit dem Geld der Steuerzahler zu finanzieren. Die derzeitige Praxis der Bankenrettung gefährdet den Staat auf massive Weise sowohl wirtschaftlich als auch in seinen sozialen Grundfesten. Darum muss der Staat künftige Rettungsmaßnahmen von spekulativ tätigen Banken prinzipiell ausschließen. Dadurch fördert er eine Aufsplittung des Bankenwesen in einen systemrelevanten und einen spekulativen Sektor.

zu 3.

Wirtschaftliche Notsituationen können sehr kurzfristig auftreten und einschneidende Maßnahmen erfordern. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der Staat auf derartige Situationen nicht vorbereitet gewesen ist. Darum müssen im Vorfeld Leitlinien und Szenarien erarbeit werden, die bei zukünftigen Rettungsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Da, wo es möglich und sinnvoll ist, müssen diese Maßnahmen bindenden Charakter erhalten.

zu 4.

Die Finanzierung der Banken durch den Staat, mit dem Ziel, dass diese die Finanzierung der Wirtschaft übernehmen, hat sich als trügerisch erwiesen. Das zur Verfügung gestellte Geld wurde vielmehr von den Banken zum großen Teil für weitere spekulative Geschäfte verwendet. Darum ist es für den Staat sicherer und effektiver, die systemrelevanten Aufgabe der Banken direkt zu übernehmen. Darum wird der Staat ein Institut einrichten, dass diese Aufgaben übernimmt. Dieses Institut wird wirtschaftlich und gewinnorientiert arbeiten, da es eine realistische Wirtschaftsfinanzierung und keine Wirtschaftssubvention sicherstellen soll. Es muss dauerhaft auch außerhalb von Krisenzeiten existieren, damit es im Falle einer Krise sofort zur Verfügung steht.

Um nicht als direkte Konkurrenz zu systemrelevant arbeitenden Banken aufzutreten, sind die Konditionen der staatlichen Bank so zu gestalten, dass privaten Banken die Möglichkeit bleibt, mit besseren Angeboten auf dem Markt zu agieren.

zu 5.

Entsprechende Regelungen haben selbstverständlich auch in anderen Wirtschaftszweigen eine Berechtigung. In diesen ist bislang das Problem gewesen, dass die Landespolitik vermeintlich systemrelevante Betriebe aus arbeitsmarkttechnischen Gründen subventioniert.