Baustellenplanung

Aus Aerar - Politischer Programmentwurf
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1. Baustellen sind so zu planen und durchzuführen, dass sie den Verkehr möglichst wenig belasten.


Erklärung

zu 1.

Wenn eine Baumaßnahme, die den Straßenverkehr beeinträchtigt beschlossen ist, sind im wesentlichen folgende Punkte bei Planung, Vergabe und Durchführung des Bauauftrags zu beachten:

  • Dringlichkeit
  • Qualität der Bauarbeiten
  • Beeinträchtigung des Straßenverkehrs
  • Kosten

Die Beeinträchtigung des Straßenverkehrs soll künftig stärker minimiert werden, insbesondere wenn dieses allein durch eine Anpassung der Kosten erreicht werden kann. Entsprechende Zusatzkosten müssen dazu in einem vernünftigen Verhältnis zur erreichten Verkehrsentlastung stehen.

Begründung

zu 1.

Die Durchführung von Bauarbeiten benötigt häufig wesentlich länger als nötig wäre. Dies liegt zum einen an schlechten Planungen sowohl des Auftraggebers als auch der ausführenden Firma. Darüber hinaus werden die Baumaßnahmen aus Kostengründen häufig während eines normalen Arbeitstages durchgeführt, also in Achtstundenschichten, während der Bauabschnitt jedoch 24 Stunden gesperrt ist. Die Baumaßnahmen beinträchtigen jedoch den Verkehrsfluss und führen zu Staus, deren Kosten bei der Planung nicht berücksichtigt werden. Diese Kosten bestehen aus dem Zeitverlust von Millionen Autofahrern, die viele Stunden ihrer Freizeit oder Arbeitszeit verlieren und im zusätzlichen Verbrauch von Treibstoff, der zusätzlich die Umwelt belastet. Durch die große Zahl der betroffenen Autofahrer summieren sich die Kosten der einzelnen Betroffenen zu einem immensen volkswirtschaftlichen Schaden. Darüber hinaus führen die Beeinträchtigungen zu Unzufriedenheit und senken generell die verfügbare Mobilät. Neben dem wirtschaftlichen Schaden wird so die Lebensqualität deutlich vermindert.

Baumaßnahmen im Straßenverkehr sollen im Wesentlichen nach ihrer Dringlichkeit beschlossen und durchgeführt werden. Bei der Planung und Vergabe der Arbeiten hat der staatliche Auftraggeber häufig jedoch die Kosten als wesentliches Kriterium. Hier ist es zum einen wichtig, die Arbeiten qualitativ hochwertig durchzuführen, um dafür zu sorgen, dass zukünftige Baumaßnahmen erst später notwendig werden. Wenn getätigte Baumaßnahmen länger vorhalten, kann so die Häufigkeit von Bauarbeiten insgesamt verringert werden. Dabei ist zum einen der Nachweis besserer Qualität einer Baumaßnahme zu belegen. Anderseits ist es häufig so, dass qualitativ hochwertige Baumaßnahmen überdurchschnittliche Kosten verursachen. Hier ist eine sinnvolle Abwägung zu finden.

Darüber hinaus sind die Baumaßnahmen nach Möglichkeit in solchen Zeiträumen durchzuführen, in denen das Verkehrsaufkommen möglichst gering ist. Insbesondere während der Ferienzeiten kommt es derzeit zu vorhersehbaren und vermeidbaren Staus. Die durchführenden Baufirmen müssen vertraglich auf die Einhaltung einer möglichst kurzen aber realistischen Bauzeit festgelegt werden. Häufig ist zu beobachten, wie Fahrbahnspuren für Baumaßnahmen gesperrt werden, auf denen die tatsächlichen Arbeiten erst Wochen später begonnen werden. Die Sperrung von Fahrbahnen soll nur dann erfolgen, wenn dies für die Baumaßnahmen unbedingt notwendig ist.

Außerdem sollen Baumaßnahmen, wenn sie in Gang sind, möglich rasch fertig gestellt werden, um den bebauten Streckenabschnitt wieder freizugeben. Nach Möglichkeit sollte ein Streckenabschnitt rund um die Uhr und nicht, wie häufig beobachtet von einer Achtstundenschicht bearbeitet werden. Die Zusatzkosten, die durch durch Nacht- und Feiertagsarbeit entstehen, sollen dabei in Kauf genommen werden.