Bundeswehr

Aus Aerar - Politischer Programmentwurf
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1. Die Bundeswehr ist eine Verteidigungsarmee.

2. Die Bundeswehr kann zu Kriegseinsätzen außerhalb des Staatsgebiets eingesetzt werden.

3. Die Bundeswehr kann außerhalb ihres Verteidigungsauftrags nicht innerhalb des Staatsgebiets eingesetzt werden.

4. Die Bundeswehr muss entsprechend ihrer Aufgaben ausgerüstet sein.


Erklärung

Derzeit ist die Ausrichtung der Bundeswehr umstritten. Sofern eine Bundeswehr nicht generell abgelehnt wird, ist ihr Einsatz als Verteidigungsarmee weitgehend akzeptiert. Strittig ist jedoch die Frage, ob und in welchem Maße die Bundeswehr außerhalb ihres Staatsgebiets eingesetzt werden kann oder muss. Umgekehrt wird die Frage diskutiert, ob die Bundeswehr in Notfällen im Katastrophenschutz oder gar bei polizeilichen oder militärischen Aktionen eingesetzt werden kann. Diese Unklarheiten und auch Versäumnisse in der bisherigen Verwaltung führen dazu, dass die Bundeswehr für zahlreiche Einsatzszenarien nicht ausreichend ausgerüstet ist.

zu 1.

Die Aufgabe der Bundeswehr ist es, das Staatsgebiet der Bundesrepublik im Falle des Angriffs feindlicher Streitkräfte zu beschützen. Die tasächlichen Bedrohungsszenarien haben sich seit den Zeiten des "kalten Krieges" und der Ausweitung des Staatsgebiets durch die Vereinigung mit der früheren DDR geändert und müssen neu definiert werden. Insbesondere ist herauszuarbeiten, welche Bedrohungsszenarien und Angriffsmittel das Staatsgebiet tatsächlich bedrohen. Die Verteidigungsstärke der Bundeswehr sollte so dimensioniert sein, dass sie eine Verteidigung des Staatsgebietes nicht auf Kosten seiner weitgehenden Zerstörung leistet.

zu 2.

Kriegseinsätze außerhalb des Staatsgebietes müssen zuvor innerhalb der Staatengemeinschaft abgesprochen und legitimiert sein. Darüber hinaus müssen sie unmittelbar geboten sein und Probleme betreffen die sich nicht auf andere Weise als durch militärisches Vorgehen lösen lassen. Dies gilt bereits für Einsätze, die in neutralen Gebieten oder auf Anfrage in befreundeten Staatsgebieten (etwa in einem Verteidigungsfall) vorgenommen werden. Von sonstigen Einsätzen in fremden Staatsgebieten sollte die Bundeswehr Abstand nehmen. Einsatzgründe für derartige Einsätze können nur durch Menschenrechtsfragen legitimiert werden und müssen in einem breiten Konsens des Staates und seiner Bürger getroffen werden. Bei letzterem Einsatzszenario sind völlig irrelevant (Bundnis-) strategische Fragen und wirtschaftliche Fragen.

zu 3.

Einsätze der Bundeswehr innerhalb des Staatsgebiets sind prinzipiell abzulehnen. Eine denkbare Ausnahme können nur Katastrophen sein, in denen andernfalls Menschenleben gefährdet wären, die anders nicht zu retten wären. In keinem Fall, darf die Bundeswehr direkt oder indirekt gegen Staatsbürger eingesetzt werden, auch dann nicht, wenn Menschenleben oder der Staat selbst bedroht sind.

zu 4.

Die Bundeswehr ist in vielen Teilen trotz hoher Kosten nur unzureichend ausgerüstet und kann dadurch ihren Aufgaben nur unzureichend nachkommen. Um diesen Missstand zu beheben, ist es im ersten Schritt wichtig, die Aufgaben der Bundeswehr überhaupt erst zu definieren. Anhand realistischer Einsatzszenarien ist dann die benötigte Ausrüstung zu bestimmen und bereitzustellen. Die Größe der benötigten Truppen sollte so gering wie möglich geplant werden. Die Ausrüstung der Truppen ist so zu gestalten, dass sie ihre Aufgaben effizient und mit einem hohen Maß an eigener Sicherheit erfüllen kann.

Für ihre Verteidigungsaufgaben ist mutmaßlich eine klassische Armee von etwa 50000 Soldaten notwendig, die über eine begrenzte Mobilität jedoch über effiziente Abwehrwaffen verfügt. Darüber hinaus braucht die Bundeswehr eine hochmobile Einsatztruppe von etwa 5000 Soldaten, die innerhalb kurzer Zeit an verschiedenen Krisengebieten eingesetzt werden kann. Die mobile Truppe ist sekundär so auzurüsten, dass sie ebenso bei Verteidigungsaufgaben eingesetzt werden kann.

Begründung

Generell ist Deutschland kein militärischer Staat und daher ist der Einsatz der Bundeswehr ausschließlich dann durchzuführen, wenn alle anderen Maßnahmen nachweislich ein notwendiges Ziel nicht ausreichend oder nicht ausreichend sicher erreichen können.

zu 1.

Auch wenn es derzeit wenige konkrete Bedrohungsszenarien für das Staatsgebiet gibt, ist es in der wechselhaften weltpolitischen Lage notwendig, sein Staatsgebiet auch militärisch verteidigen zu können. Eine solche Verteidigung muss etabliert und ausgerüstet sein und kann nicht erst kurzfristig bei Bedarf aufgestellt werden.

zu 2.

Die weltpolitische Lage führt immer wieder zu Anfragen anderer Staaten nach militärischer Unterstützung durch deutsche Truppen im Ausland. Derartige Einsätze auf fremden Staatsgebiet werden oftmals aufgrund strategischer und wirtschaftlicher Interessen des Staates oder fremder Staaten befürwortet. Solche Überlegungen rechtfertigen jedoch einen Kriegseinsatz auf fremden Territorium nicht. Ein derartiger Einsatz kann nur erfolgen, wenn eine Abwägung übergeordneter Interessen, wie der Schutz von Menschenrechten und Menschenleben einen solchen Einsatz nicht nur vordergründig rechtfertig. Wegen der immensen Bedeutung eines solchen Schrittes kann er nur auf Grundlage eines breiten Konsenses des Staates und seiner Bürger erfolgen.

Einsätze von Truppen in neutralen oder befreundeten (auf anforderung) Gebieten sind prinzipiell denkbar, aber nur dunter dem allgemeinen Vorbehalt der Notwendigkeit.

zu 3.

Der Einsatz der Bundeswehr innerhalb des Staatsgebietes ist problematisch, da die Gefahr besteht, die Armee gegen Staatsbürger einzusetzen. Insbesondere die Gefahr eines militärischen Putsches ist bereits im Ansatz auszuschließen, so unwahrscheinlich er auch in der derzeitígen politischen Lage erscheint. Deshalb ist von einem Einsatz der Bundeswehr im Staatsgebiet auch dann abzusehen, wenn er sinnvoll erscheint und im Einzelfall als praktikable Lösung erscheint. Hier ist es jedoch wichtiger die Einsatzschranke hochzuhalten und nicht aufzuweichen. Dieses Prinzip der Neutralität der Bundeswehr gegen ihre Bürger ist unabdingbar und die Bundeswehr darf niemals direkt oder indirekt gegen Staatsbürger eingesetzt werden, selbst wenn diese auf militante Wiese den Staat bekämpfen. Würde man eine ideolische Interpretation und Festlegung erlauben, würde dies den Staat wesentlich mehr gefährden, in dem die Bundeswehr benutz wird, um den Staat zu übernehmen.

Dieses Grundprinzip kann nur dann nach festzulegenden Regeln kurzzeitig durchbrochen werden, wenn der Einsatz der Bundeswehr in großem Umfang Menschenleben retten würde, die anders nicht zu retten wären. In diesem Fall ist die Bundeswehr komplett unbewaffnet einzusetzen und darf auch weiterhin in keinem Fall direkt oder indirekt gegen Bürger eingesetzt werden.

zu 4.

Die Bundeswehr hat als staatliches Organ Aufgaben zu erfüllen und muss für diese Aufgaben entsprechend ausgerüstet sein. Andernfalls kann sie diese Aufgaben nicht ausreichend erfüllen und das Leben der Soldaten (die zugleich auch Bürger sind) wird unnötig in Gefahr gebracht. Da die Bundeswehr wie kaum ein anderes Staatsorgan mit einem unklaren Aufgabenkatalog beauftragt ist, ist es in einem ersten Schritt notwendig, diese Aufgaben konkret und realitätsnah zu definieren.