Geheime Abstimmungen

Aus Aerar - Politischer Programmentwurf
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1. Alle Abstimmungen in den Parlamenten erfolgen geheim


Erklärung

zu 1.

Abstimmungen durch die Parlamentarier in den Parlamenten werden durch ein System durchgeführt, bei dem das Abstimmungsverhalten des einzelnen Parlamentariers nicht öffentlich gemacht wird, sondern nur das Gesamtergebnis der Abstimmung bekannt gegeben wird. Den einzelnen Parlamentariern dagegen wird eine Möglichkeit gegeben, zu überprüfen, ob seine Stimme korrekt in das Gesmtergebnis eingeflossen ist.

Zur Transparenz des Abstimmungsverhalten gegenüber den Bürgern ist es zusätzlich denkbar, das Abstimmungsverhalten der einzelnen Parteimitglieder in Form eines Parteiergebnisses zu veröffentlichen. Darüber hinaus ist das System so zu gestalten, dass das Abstimmungsverhalten der einzelnen Abgeordneten der Öffentlichkeit zu einem Zeitpunkt verfügbar gemacht wird, der nach der Legislaturperiode direkt nach der Erstellung der Listen der Parteien für die nächste Legislaturperiode liegt.

Begründung

zu 1.

In §38,2(2) des Grundgesetzes heißt es über den Bundestagsabgeordneten: "Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."

Dem entgegen steht jedoch die allgemein praktizierte Form des Fraktionszwangs, die das Abstimmungsverhalten aller Abgeordneten einer Partei festsetzt, seine Befolgung überwacht und seine Nicht-Befolgung mit Sanktionen ahndet, die nicht zuletzt damit enden, dass ein Abgeordneter, der seinem Gewissen folgt, um seine Nominierung als Kandidat für das folgende Parlament fürchten muss. Die Macht des Bundestags und damit des ganzen Volkes wird auf diese Weise unrechtmäßig auf einen kleinen Kreis von Führern der einzelnen Fraktionen reduziert.

Durch die Unterbrechung der Nachprüfbar des Abstimmungsverhaltens wird diese Kontrollkette unterbrochen. Der Abgeordnete kann so seiner eigenen Auffasung folgen, ohne Sanktionen fürchten zu müssen. Auf diese Weise wird das starre parteipolitische System, bei über Vorschläge einzig aus Parteiräson entschieden wird, aufgebrochen. Durch die Einführung einer geheimen Wahl, bleibt den Parteien dennoch ein großer Teil der politischen Gestaltungsmnöglichkeit. Insbesondere die Meinungsbildung in öffentlichen Reden und Aussagen und die Möglichkeit, auf ihren Wahllisten diejenigen Kandidaten zu nominieren, von denen sie glauben, dass sie die Parteipolitik weitmöglichst unterstützen werden.

Eine Veröffentlichung von "Parteiergebnissen" zeitgleich mit den Gesamtergebnissen gibt Bürgern und politischen Entscheidungsträgern eine aktuelle Rückmeldung über die tatsächliche Meinung der Abgeordneten der einzelnen Parteien. Außerdem muss auch das Abstimmungsverhalten der einzelnen Abgeordneten offen gelegt werden, um den Bürgern, die von diesem Abgeordneten vertreten werden, eine Rückmeldung über die Erfüllung dieses Vertretungsauftrags zu geben. Allerdings muss der Zeitpunkt dieser Rückmeldung so gelegt werden, dass die Offenlegung nicht als Sanktionsgrundlage durch die Parteien missbraucht werden kann.

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