Stimmsystem bei Wahlen

Aus Aerar - Politischer Programmentwurf
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1. Statt einer Erststimme und einer Zweitstimme geben die Wähler nur noch eine Stimme ab, mit der sie eine Partei wählen.

2. Die Parteien erstellen vor der Wahl öffentliche Listen mit ihren Kandidaten. In Abhängigkeit der erzielten Parteistimmen zieht eine Anzahl dieser Kandidaten in der Reihenfolge ihrer Listenplatzierung in das Parlament ein.

3. Diese Regelung gilt einheitlich für die Wahlen des Deutschen Bundestags, der einzelnen Landtage und für kommunale Parlamente.

Erklärung

zu 1.

Die Wähler geben künftig nur noch eine einzige Stimme ab, die sie einer beliebigen zur Wahl zugelassenen Partei zukommen lassen können. Die Reihenfolge der Parteien auf dem Wahlzettel folgt nach ihrem Stimmanteil bei den entsprechenden Vorgängerwahlen. Neue Parteien werden am Ende des Wahlzettels in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.

zu 2.

Im Zuge des Zulassungsverfahrens zur Wahl geben Parteien Listen mit ihren Kandidaten ab. Diese sind dabei in eine eindeutige Reihenfolge zu bringen. Bei der Auswertung der Wählerstimmen nach der Wahl, bekommt jede Partei eine ihrem Wähleranteil entsprechende Anzahl von Mandaten zugewiesen. Diese Mandate besetzt sie mit den Kandidaten in der Reihenfolge ihres Listenplatzes. Sollte ein Kandidat auf der Liste ausfallen, rücken alle anderen nachfolgenden Kandidaten einen Listenplatz nach oben. Erhält eine Partei mehr Mandate als sie verfügbare Kandidaten auf der Liste besitzt, verfallen diese zusätzlichen Mandate. Jede Partei darf auf ihrer Liste maximal soviele Kandidaten benennen, wie es Sitze im zu wählenden Parlament gibt.

Die Kandidatenlisten der zugelassenen Parteien werden vom Wahlleiter im Zuge der Bekanntgabe der Zulassung öffentlich bekannt gegeben und dauerhaft veröffentlicht. Am Wahltag werden zudem die kompletten Kandidatenlisten aller Parteien öffentlich sichtbar ausgehängt.

zu 3.

Alle direkt vom Bürger gewählten Parlamente werden auf die beschriebene Weise gewählt.


Begründung

zu 1.

Die Unterteilung in eine Erststimme und eine Zweitstimme soll dem Bürger die Möglichkeit einräumen, sowohl einen direkten Abgeordneten als auch eine Partei zu wählen. Dies ist prinzipiell zu begrüßen da es zum einen prinzipiell die Abgeordneten sind, die den Bürger vertreten, während es in der Praxis die Parteien sind, die politischen Rahmenbedingungen im Wesentlichen beeinflussen. In der Praxis hat sich dieses System allerdings nicht bewährt. Zum einen überfordert das System der zwei Stimmen viele Wähler. Dies wird dadurch verstärkt, dass die Erststimme als Mehrheitsstimme von vielen Wählern taktisch eingesetzt wird, weil ihr eigentlicher Wunschkandidat nur eine geringe Chance auf den Wahlerfolg hat und in dem Fall in keinster Weile von der Stimme eines Wählers profitieren würde. Anders verhält es sich mit der Zweitstimme, in der jede Stimme nach dem Verhältniswahlrecht direkt die Mandatezahl der Parteien beeinflussen kann und zudem sogar Einfluß auf die Wahlkampfbeihilfe der gewählten Partei hat.

Als weiterer Nachteil erweist sich, das der Wähler mit seiner Erststimme auf wenige regionale Kandidaten in seinem Wahlkreis festgelegt ist. Im Parlament wird er jedoch gleichberechtigt von den Abgeordneten aller Regionen vertreten, welche er jedoch nicht direkt wählen kann. Mit seiner Erststimme hat der Wähler also nur ein eingeschränktes Wahlrecht.

Die Erststimme führt im Zusammenspiel mit der Zweitstimme zu Konflikten, die sich zumeist durch Überhangmandate aber auch durch undemokratische Konstellationen ausdrücken kann, bei denen der Wähler im Extremfall mit seiner Stimmabgabe den gegenteiligen Effekt seiner beabsichten Wahlaussage erreicht. Wahlen werden durch die Erststimme intransparent und unterliegen, zum Beispiel durch den Zuschnitt von Wahlkreisen Einflüssen, die vom Wähler nicht direkt beeinflusst werden.

Die Erstimme bringt in der derzeitigen Form eienn nur geringen und oftmals auch nur theoretischen Vorteil für den Wähler. Gleichzeitig stehen der Verwendung der Erststimme massive Nachteile entgegen. Aus diesem Grund ist ihr Einsatz nicht sinnvoll.

2.

Der Wähler soll bei einem Wegfall der Erststimme dennoch zumindest indirekt die Wahl über die einzelnen Abgeordneten haben. Dazu erstellen die Parteien Listen mit Kandidaten. Der Wähler stärkt mit seiner Stimmabgabe zwar alle Kandidaten einer Partei gleichermaßen, jedoch wird die Zusammenstellung der Liste ihn auch in seiner Wahlentscheidung beeinflussen. Dies widerum führt im Vorfeld zu einer demokratischen Diskussion innerhalb der Parteien über den Einfluss der Kandidaten. Der Einfluss des Wählers auf die Kandidaten ist damit zwar nur noch indirekt im Vergleich zur Erststimme, allerdings ist dieser indirekte Einfluss nachhaltiger (z.B. da auch die Kandidaten indirekt nach dem Verhältniswahlrecht gewählt werden) und erstreckt sich auf alle verfügbaren Kandidaten.

3.

Mit der Einführung des neuen Stimmsystems sollen Wahlen einfacher und transparenter gemacht werden. Von dieser Änderung sollen alle regionalen Ebenen profitieren. Insbesondere soll verhindert werden, dass es unterschiedliche Stimmsysteme bei verschiedenen Wahlen gibt, weil diese Uneinheitlichkeit wieder zur Verwirrung des Wählers beitragen würde.

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