Bürgerstaat

Aus Aerar - Politischer Programmentwurf
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1. Der Staat ist von seinen Bürgern ermächtigt, Ihre gemeinheitlichen Ziele in ihrem Auftrag und im ihrem Interesse zu verfolgen.

Erklärung

Interessengebiete

Der Staat vertritt die gemeinsamen Interessen aller Bürger in Bereichen, wo sie es als Einzelpersonen nicht können. In allen anderen Bereichen lässt er seinen Bürgern ihre Freiheiten.

Der Staat vertritt die Interessen seiner Bürger zum einen ideell, indem er Leitlinien festlegt, die das Zusammenleben seiner Bürger bestimmen sollen. Darüber hinaus vertritt der Staat auch die praktischen Interessen seiner Bürger in den Gebieten, die sie einzeln oder in kleinen Gruppen nicht und nur ungenügend selbst vertreten können oder deren Funktion für die Allgemeinheit nur durch ihn sichergestellt werden kann. Dies betrifft insbesondere die Gesetzgebung, aber auch Fragen der Aussenpolitik, der Verteidigung und Sicherheit oder der Infrastruktur.

Der Einflussbereich des Staates soll so knapp als möglich gehalten werden, da er sonst die Eigenständigkeit, Mündigkeit und die freie Entfaltungsmöglichkeit seiner Bürger beschränkt. Für eine Reduzierung des Einflussbereichs spricht zudem, dass der Staat in den einzelnen Interessengebieten Festsetzungen treffen muss, die für alle Bürger gelten, jedoch aufgrund unterschiedlicher Einzelansichten nicht immer von allen Bürgern gut geheißen werden. Der Staat sollte in seinen Entscheidungen also so sparsam wie möglich sein.

Bürgerinteresse

Der Staat erforscht nach bestem Können das Interesse der Bürger (ohne diese Interessen selbst zu zu bestimmen) und setzt sie um, ohne dabei Minderheiten zu unterdrücken.

Der Staat versucht die Interessen der Bürger bei allen Entscheidungen zu ergründen und zum Vorteil der Gemeinschaft zu handeln. Bei Entscheidungen, die verschiedene Interessengebiete berühren, muss er zusätzlich eine Interessenabwägung durchführen. Da der Staat für alle Bürger geltende Festsetzungen treffen muss, reicht es nicht aus, Mehrheitsinteressen zu vertreten, auch die Interessen von Minderheiten müssen berücksichtigt werden. Dies gilt umso mehr je tiefer die Interessen einzelner beschnitten werden dürfen. Anderseits soll der Minderheitenschutz nicht die Grundidee der Einfachheit verletzen.

Bürgerauftrag

Der Staat hat von jedem einzelnen Bürger den Auftrag erhalten, zu sienem Wohl als auch zum Wohl der Gemeinschaft zu handeln. Dabei ist es die Aufgabe der Bürger, den Staat bei der Erfüllung seiner Aufgabe zu überwachen, zu unterstützen und gegebenenfalls zu korrigieren.

Die Regierung, die das staatliche Handeln bestimmt, wird in regelmäßigen Abständen von den Bürgern gewählt. Sie selbst und ihr angehörige Parteien oder Bürger müssen im Auftrag aller Bürger handeln. Der Staat und alle seine Organe und Vertreter sind im Auftrag der Bürger tätig. Insbesondere sind sie ihm verantwortlich und Rechenschaft (→ Transparenz) schuldig.

Der Staat vertritt jedoch nicht nur die Interessen eines einzelnen Bürgers, sondern auch der Gesamtheit der Bürger und muss sich dabei in vielen Fällen gegen die Interessen einzelner Bürger stellen. Um diese Aufgabe zu erfüllen, muss er sich jedoch vergewissern, tatsächlich im Auftrag und im Interesse der Gesamtheit zu handeln. Insbesondere muss er die Einwände und Anregungen seiner Bürger ernst nehmen und, wo es möglich ist, berücksichtigen. Um diesem Mitspracherecht der Bürger auch innerhalb einer Regierungsperiode Rechnung zu tragen, sollen dem Bürger über das Wahlrecht hinaus weitere Mittel der Einflussnahme auf das Handeln des Staates an die Hand gegeben werden. Auf keinen Fall sollte der Staat sich als Selbstzweck oder gar als Gegenspielr seiner Bürger begreifen.

Der Bürger hat die Aufgabe, den Staat in seinem Handeln zu überwachen, aber auch in seinen Nöten und Konflikten anzuerkennen. Er soll seine legalen Möglichkeiten nutzen, um das staatliche Handeln direkt oder indirekt zu beeinflussen und am freien Meinungsbildungsprozess teilnehmen. Auch die Bürger sollten sich nicht als Gegenspieler des Staates begreifen, sondern mit ihm kooperieren, wo immer es möglich ist, da sie letztlich ein Teil von ihm sind.

Begründung

Staat und Bürger sind keine Gegenspieler, sondern zwei Seiten der gleichen Medaille.

Bürger und Staat sind keine Gegenspieler, sondern der Staat ist vielmehr eine Interessenvertretung seiner Bürger. Wenn Bürger oder die Staatsvertreter dies nicht begreifen, wird es unnötige Konflikte geben, die das Handeln des Staates erschweren und den Nutzen des Staatgebildes verringern. Die gegenseitige Akzeptanz von Staat und Bürger ist eine Leistung, die von beiden Seiten zu erbringen ist. Dem einzelnen Bürger muss dabei klar sein, dass er im Detail nicht in jedem Punkt in seinem Sinne vom Staat vertreten sein kann. Der Staat wiederum muss seine Entscheidungen überlegt, sparsam und im Bürgerinteresse treffen.

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