Bürger

Aus Aerar - Politischer Programmentwurf
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Der Bürger als Staatsangehöriger

Der Begriff Bürger ist nicht immer klar abgegrenzt und umfasst eher die allgemeine Vorstellung der Menschen, die sich als Gesamtheit dem Staat unterstellen, der ihre Interessen vertritt (→ Bürgerstaat) und dessen Teil sie sind. Wenn in Artikeln von Bürgern die Rede ist, ist diese abstrakte Idee gemeint, auch dann wenn sie für einzelne Personen nicht streng zutreffend sind. In konkreten Sätzen ergibt sich für den normalen Leser aus dem Zusammenhang, wenn nur ein bestimmter Bürgertyp gemeint ist. Gegebenenfalls muss in den einzelnen Artikeln der Begriff exakter Beschrieben werden, wenn es für das Verständnis nötig ist.

Unterdefinitionen des Begriffs

Unter dieser abstrakten Idee finden sich verschiedene einzelne Gruppen, die sich in Details unterscheiden. Allen ist jedoch gemein, dass sie unter verschiedenen Aspekten als "Staatsangehörige" betrachtet werden können, vom Wirken des Staates direkt abhängig sind und an seinem Gemeinwesen beteiligt sind. Die meisten Bürger der Bundesrepublik Deutschland werden allen der unten genannten Untergruppen oder zumindest mehreren von ihnen angehören. Im Gegensatz dazu gibt es den noch größeren Kreis der Menschen, die zu keinem der genannten Kreise gehören und somit nicht unter den Begriff Bürger fallen, obwohl sie natürlich durchaus Bürger anderer Staaten sein können.

Deutsche im Sinne des Grundgesetzes

Das Grundgesetz definiert den Begriff des Deutschen und in der Gesetzgebung sind die Rechte dieses Personenkreisen genauer definiert. Diese Personengruppe umfasst die rechtliche Festlegung des Begriffs "Bürger der Bundesrepublik Deutschland"

Wohnbürger

Dies sind Personen, die sich innerhalb Deutschlands aufhalten. Das betrifft insbesondere Personen, die ihren Wohnsitz längerfristig in Deutschland haben oder sich zumindest auf längere Dauer dort aufhalten. Allerdings fallen darunter in einem weiten Sinne aber auch kurzfristige Gäste, die während Ihres Besuchs mit dem Staat in einer Bürgerrolle in Kontakt kommen können.

Wahlbürger

Dieser Personenkreis ist berechtigt, an Wahlen zu Deutschen Parlamenten teilzunehmen bzw. sich bei solchen Wahlen zur Wahl zu stellen. Die entsprechenden Regeln dafür finden sich in den Wahlgesetzen wieder. Neben den Deutschen, können dies eventuell ausländische Bürger sein, die aufgrund von zwischenstaatlichen Abkommen oder aber als Wohnbürger das Recht auf die aktive oder passive Teilnahme an Wahlen erworben haben.