Transparenz

Aus Aerar - Politischer Programmentwurf
Version vom 6. Mai 2010, 17:21 Uhr von Aerar (Diskussion | Beiträge)

(Unterschied) →Nächstältere Version | Aktuelle Version ansehen (Unterschied) | Nächstjüngere Version← (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

1. Der Staat muss seine Handlungen gegenüber den Bürgern transparent gestalten.

Erklärung

Der Staat informiert seine Bürger kostenlos und unaufgefordert über alle seine Handlungen. Alle grundlegenden Informationen bereitet er außerdem so auf, dass sie schnell und leicht verständlich sind. In Fällen, in denen es wichtige Gründe für den Staat gibt, Informationen geheimzuhalten, kann er dies unter bestimmten Voraussetzungen tun.

Es die Aufgabe des Staates, alle Informationen über seinen Zustand und sein Handeln unaufgefordert bereitzustellen und zu begründen, so dass sie von jedem Bürger kostenlos jederzeit und anonym eingesehen werden können. Kerninformationen, etwa über die Finanzsituation sind dabei derart aufzubereiten, dass sie kurz und leicht verständlich präsentiert werden. Sollten einzelne Bürger darüber hinaus individuelle Auskunftswünsche haben, so sind sie so gut wie möglich zu erfüllen, wobei daraus resultierende Zusatzkosten dem Antragssteller zur Last zu legen sind.

Eingeschränkt ist diese Informationspflicht des Staates, wo sie einen natürlichen Geheimhaltungsanspruch betreffen. Dies ist der Fall, wenn es einen offensichtlichen Nachteil für den Staat als Vertreter seiner Bürger bedeuten würde, wenn derartige Informationen öffentlich werden. Weiterhin ist die Geheimhaltungspflicht eingeschränkt, wenn die Veröffentlichung von Informationen offensichtlich geltendes Recht brechen würde, was insbesondere auftreten kann, wenn die Rechte anderer betroffen sind. Die Informationsfelder, die diese Kriterien erfüllen, sind im Vorfeld klar und konkret zu benennen und zu begründen. Die Einschränkung ist so zu formulieren, dass sie auf die Teilbereiche und Teilinformationen begrenzt bleibt, die der Allgemeinheit vorbehalten werden müssen. Derart geheim gehaltene Informationen müssen intern entsprechend der oben genannten Regeln der Transparenz aufgezeichnet werden und im Nachhinein veröffentlicht werden, sobald eine Geheimhaltung nicht mehr geboten ist. Darüber hinaus ist der Staat angehalten, Handlungen nach Möglichkeit im Vorfeld zu vermeiden, die einer eingeschränkten Informationspflicht unterliegen. Insbesondere ist es dem Staat nicht erlaubt, zivilrechtliche Verträge zu schließen, deren Inhalt der Öffentlichkeit vorenthalten wird, sofern dies für die Durchführung einer Handlung mit bereits natürlichem Geheimhaltungsanspruch zwingend notwendig ist.

Begründung

Der Bürger als Teil des Staates und als sein Auftraggeber hat das Recht, zu erfahren, welche Handlungen der Staat in seinem Auftrag unternimmt. Darum muss der Staat seine Bürger nicht nur vollständig informieren, sondern auch so, dass der Bürger diese Informationen auch lesen kann. Im Gegenzug sollte der Bürger diese Informationen auch Nutzen, um selber die Politik mitzubestimmen. Dabei sollte er nach Möglichkeit bedenken, dass es eben die Transparenz ist, die ihm ermöglicht, auch fehlerhaftes Handeln des Staates zu erkennen, und die Offenheit ntsprechend würdeigen.

Der Staat handelt im Auftrag und im Interesse seiner Bürger (→ Bürgerstaat) und seine Vertreter sind dem Bürger daher Rechenschaft schuldig, wie sie dieser Verpflichtung nachkommen. Der Bürger als Teil und Auftraggeber des Staates hat das Recht, zu erfahren, welche Handlungen der Staat in seinem Auftrag mit welcher Begründung durchführt und in welchem Zustand er sich befindet. Diese Informationen müssen dem Bürger in vollem Umfang in Rohform gut auffindbar zur Verfügung gestellt werden. Wesentliche Informationen müssen zudem so aufbereitet werden, dass sie leicht und schnell verständlich dargestellt werden, denn es geht nicht darum, lediglich eine abstarkte Informationspflicht zu erfüllen, sondern darum, den Bürger zu informieren. Das setzt voraus, dass zumindest die wesentlichen Informationen in einer Form dargeboten werden, dass sie vom Bürger gelesen werden und verstanden werden.

Es ist die Aufgabe des Bürgers, den Staat bei seinem Handeln kritisch zu überwachen und durch Teilnahme an der öffentlichen Diskussion und insbesondere bei Wahlen direkt oder indirekt mitzubestimmen. Der Bürger sollte die Transparenz des Staates nach Möglichkeit als eine Maßnahme des Vertrauens würdigen. Übermäßige oder ungerechtfertigte Kritik an (einzelnen) Handlungen des Staates können im Einzelfall dazu führen, dass einzelne Vertreter des Staates versuchen, die Transparenz zu unterlaufen, um derartige Kritik zu vermeiden. Die Transparenz ist eine Stärke des Staates, an der er wachsen kann, weil sie hilft Fehler zu erkennen und zukünftig zu vermeiden.

Links