Informationspflicht im Verbraucherschutz

Aus Aerar - Politischer Programmentwurf
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1. Der Staat schafft die Rahmenbedingungen, dafür dass Verbraucher einfach und transparent über Ihre Rechte und über Produkte informiert werden.

2. Bei verbindlichen Regelungen liefert der Staat verständliche, rechtsverbindliche Informationstexte und definiert klare Informationsstandards.

3. Der Staat setzt klare Beschränkungen bei dem Umfang individueller Zusatzvereinbarungen.

Erklärung

zu 1.

Das Ziel der Informationspflicht ist es, den Verbraucher rasch und leicht verständlich mit den für ihn notwendigen Informationen zu Produkten und über seine Rechte zu versorgen, ohne die Wirtschaft, welche zu dieser Information verpflichtet ist, über Gebühr zu belasten.

Der Staat hat regelmäßig abzuwägen, welche Informatioen für Verbraucher relevant sind und ob bestimmte Informationspflichten wegfallen können, da die entsprechenden Regelungen mittlerweile allgemein bekannt sind. Auf der anderen Seite schafft der Staat da aus Verbrauchersicht klare und eindeutige Informationspflichten, wo sie bislang dem Verbraucher nicht direkt verfügbar sind. Dazu gehören zum Beispiel eine allumfassende und eine leichtverständliche Information von Zutaten bei Lebensmitteln und eine durchschnittliche Kostenabschätzung für Kombinations- und Folgeankosten, wie sie etwa im Kommunikationsbereich oder bei Computerzubehör durch zu erwartende Service- und Materialkosten entstehen.

Bei der Auswahl und Umfang der Informationspflichten steht das Recht des Verbrauchers auf Information vor dem Recht des Wirtschaftsunternehmens auf Betriebsgeheimnisse. Anzahl und Umfang der Informationspflicht soll so gewählt sein, dass der Verbraucher kaufrelevante Informationen (insbesondere über tatsächliche Kosten eines Produkts und über Inhaltsstoffe) erhält, sowie über seine Rechte informiert wird. Ansonsten ist die Zahl der Informationspflichten möglichst niedrig zu halten.

zu 2.

Der Staat informiert zentral über alle geltenden Informationspflichten gegenüber Verbrauchern und bietet diese in Form einer verständlichen und gut strukturierten Datenbank an. Für alle allgemein geltenden Vorschriften, wie etwa eine Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften stellt der Gesetzgeber rechtsverbindliche Informationstexte zur Verfügung, die von der Wirtschaft kostenfrei verwendet werden dürfen. Zudem informiert der Staat den Verbraucher als auch die Wirtschaft, welche Informationen und in welchem Umfang aktuell zu liefern sind und über Termine an denen sich Art oder Umfang der Informationspflicht ändern. Für typische Gewerbe wie zum Beispiel den Onlinehandel oder bestimmte Branchen liefert der Staat zudem eine stets aktuelle und rechtsverbindliche Gesamtinformation für alle allgemeingeltenden Infortionspflichten. Darüber hinaus informiert er für die Wirtschaft verständlich über zusätzliche individuelle Informationspflichten, die für Geschäfte ihrer Branche zutreffen.

Bei individuellen Informationspflichten etwa zu Kosten oder Inhaltsstoffen von Produkten gibt der Staat verbindlich vor welche Informationen Wirtschaftsunternehmen zu ihren Produkten liefern müssen. Zudem gibt er genau die Struktur vor in der diese Daten geliefert werden müssen, mit dem Ziel, dass Daten direkt vergleichbar werden.

zu 3.

Bei Standardgeschäften mit Endverbrauchern werden individuelle Zusatzvereinbarungen und Sonderregelungen wie sie zum Beispiel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) formuliert sind, stark limitiert oder sogar vollständig untersagt.

Begründung

zu 1.

Die Informationspflicht im Verbraucherschutz ist mittlerweile zu einer Regelsammlung geworden, die ihr Ziel, den Verbraucher mit verständlichen Informationen über Produkte und über seine Rechte zu versorgen, verfehlt. Durch die große Anzahl von Informationen werden Verbraucher mit unstrukturierten Informationen überflutet, während ihnen andererseits wichtige Informationen vorenthalten werden. Auf der anderen Seite werden auch Handel und Industrie durch diese Regeln behindert, was insbesondere für kleinere Unternehmen große Aufwände und Risiken beinhaltet. Eine klare Strukturierung und Vereinfachung dieser Regelungen nützt daher sowohl dem Verbraucher als auch der Wirtschaft.

zu 2.

Durch rechtsverbindliche eigene Informationstexte schafft der Staat Rechtssicherheit im Umgang zwischen Verbrauchern und Unternehmen. Die dadurch einsetzende Vereinheitlichung der Informationstexte erleichtert dem Verbraucher die Orientierung. Im Rahmen eines freien Wettbewerbs steht es Unternehmen dennoch frei auf eigenes Risiko eigene Informationstexte zu verfassen. Dadurch, dass der Staat die Informationspflichten als auch ihre Ausgestaltung klar vorgibt, vermeidet er, dass sich jedes Wirtschaftsunternehmen aufwändig und individuell mit diesen Fragen von Grund auf auseinandersetzen muss. Dies vermeidet unnötige Kosten, Rechtsunsicherheit und zivilrechtliche Streitigkeiten.

zu 3.

Die Zusatzvereinbarungen, wie sie etwa in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) formuliert werden, sind in der bisherigen Praxis für nichtig zu erklären. Allzu häufig umfassen diese Texte mehrseitige Abhandlungen, die zudem in einer für den normalen Verbraucher schwer zu verstehenden juristischen Sprache abgefasst sind. Es ist dem Verbraucher nicht zuzumuten, bei jedem Geschäft derartige Bedingungen zu akzeptieren, die er nicht in kurzer Zeit verstehen kann. In der Praxis werden solche Regelungen vom Verbraucher nicht gelesen und werden so zu einem Vertragsbestandteil, der für den Verbraucher beim Abschluß unbekannt ist. Dies beruht jedoch nicht auf einem Versäumnis des Verbrauchers, da eine derartige Informationsflut von ihm kaum zu bewältigen ist und in den meisten Fällen auch in keinem Verhältnis zum Umfang des getätigten Geschäfts steht.