Bürger
Aus Aerar - Politischer Programmentwurf
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Der Begriff Bürger definiert eine abstrakte Idee eines Staatsangehörigen
Der Begriff Bürger ist nicht immer klar abgegrenzt und umfasst eher die allgemeine Vorstellung der Menschen, die sich als Gesamtheit dem Staat unterstellen, der ihre Interessen vertritt (→ Bürgerstaat) und dessen Teil sie sind. Wenn in Artikeln von Bürgern die Rede ist, ist diese abstrakte Idee gemeint, auch dann wenn sie für einzelne Personen nicht streng zutreffend sind. In konkreten Sätzen ergibt sich für den normalen Leser aus dem Zusammenhang, wenn nur ein bestimmter Bürgertyp gemeint ist. Gegebenenfalls muss in den einzelnen Artikeln der Begriff exakter Beschrieben werden, wenn es für das Verständnis nötig ist.
Unterdefinitionen des Begriffs
Unter dieser abstrakten Idee finden sich verschiedene einzelne Gruppen, die sich in Details unterscheiden. Allen ist jedoch gemein, dass sie unter verschiedenen Aspekten als "Staatsangehörige" betrachtet werden können, vom Wirken des Staates direkt abhängig sind und an seinem Gemeinwesen beteiligt sind.
Deutsche im Sinne des Grundgesetzes
Das Grundgesetz definiert den Begriff des Deutschen und in der Gesetzgebung sind die Rechte dieses Personenkreisen genauer definiert.
Wahlbürger
Dieser Personenkreis ist berechtigt, an Wahlen zu Deutschen Parlamenten teilzunehmen bzw. sich bei solchen Wahlen zur Wahl zu stellen. Die entsprechenden Regeln dafür finden sich in den Wahlgesetzen wieder.
Wohnbürger
Dies sind Personen, die sich innerhalb Deutschlands aufhalten. Das betrifft insbesondere Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben aber auch kurzfristige Gäste können mit dem Staat in einer Bürgerrolle in Kontakt kommen.
