Staat
Aus Aerar - Politischer Programmentwurf
Inhaltsverzeichnis |
Der Begriff Staats definiert eine abstrakte Idee einer übergeordneten Vertretung der Bürger
Der Begriff Staat ist nicht immer klar abgegrenzt und umfasst eher die allgemeine Vorstellung einer Vertretung, die eine Gesamtheit von Bürgern sich selbst überstellt hat der Menschen, um ihre gemeinheitlichen Interessen durch ihn vertreten zu lassen (→ Bürgerstaat). Wenn in Artikeln vom Staat die Rede ist, ist diese abstrakte Idee gemeint, auch dann wenn sie für einzelne Auslegungen des Begriffs nicht streng zutreffend sind. In konkreten Sätzen ergibt sich für den normalen Leser aus dem Zusammenhang, wenn nur eine bestimmte Auslegung gemeint ist. Gegebenenfalls muss in den einzelnen Artikeln der Begriff exakter Beschrieben werden, wenn es für das Verständnis nötig ist.
Unterdefinitionen des Begriffs
Unter dieser abstrakten Idee finden sich verschiedene einzelne Auslegungen und Erscheinungsformen, die sich in Details unterscheiden. Allen ist jedoch gemein, dass sie unter verschiedenen Aspekten als "Staat" auftreten oder empfunden werden..
Staatsorgane
Die Staatsorgane sind seine Verwaltungseinrichtungen. Also insbesondere Ministerien, Behörden und Organisationen.
Staatsvertreter
Die Personen, die als hauptberuflich Beschäftigte im Auftrag des Staates tätig werden und in dadurch vertreten. Im weiteren Sinne fallen auch vom Staat zeitweise mit seiner Vertretung beauftragte Personen dazu.
Regierung
Die → Regierung sind die Personen, die nach einer demokratischen Wahl für eine gewisse Zeit bevollmächtigt sind, die Handlungen und Leitlinien des Staates durch demokratische Beschlüsse zu bestimmen. Wichtige Aufgaben sind die Vetretung des Staates durch Ausüben von Amtsgeschäften und der Erlaß von Gesetzen.
