Spenden an den Staat

Aus Aerar - Politischer Programmentwurf
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1. Finanzielle Spenden an den Staat werden rechtlich ermöglicht und erfolgen anonym über eine zentrale Einrichtung des Staates.

2. Sonstige materielle oder immateriellen Zuwendungen an den Staat sind nicht möglich.

3. Eine steuerliche Absetzbarkeit für derartige Spenden entfällt.

Erklärung

zu 1.

Der Staat schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen, die es Bürgern oder Instituationen erlauben, finanzielle Zuwendungen direkt an den Staat zu leisten.

Der Staat richtet eine zentrale Stelle ein, über die Bürger oder Institutionen finanzielle Spenden an den Staat leisten können. Alle anderen finanziellen Spenden direkt an den Staat sind verboten. Die Einzahlungen werden ausschließlich per Überweisung entgegengenommen und müssen komplett anonym abgegeben werden. Ein automatisiertes System entfernt bis auf den Geldbetrag alle Informationen über den Geldeingang.

Alle Spenden werden von dem System gebündelt und direkt an den Bundeshaushalt weitergeleitet. Durch zusätzliche Maßnahmen wie zum Beispiel eine Deckelung der regelmäßigen Zahlungshöhe werden, wenn notwendig weitere Informationen auf den Absender, die etwa durch die Spendenhöhe übermittelt werden könnte verschleiert. Die Funktionsweise des automatisierten Spendensystems wird vom Staat überwacht. Auf Wunsch können zudem alle im Bundestag vertretenen Parteien an der Überwachung teilhaben. Die Kontrolle persönlicher Daten, wie sie an der Quelle eingehen, ist nur dann gestattet, wenn sie unabdingbar ist und muss öffentlich angezeigt werden. Die Zahl der derart kontrollierten Datensätze ist so gering wie möglich zu halten.

zu 2.

Sonstige materiellen oder immateriellen Zuwendungen sind wegen des Aufwands und wegen der Verantwortung des Staates für seine Handlungen und Geschäfte nicht möglich.

zu 3.

Nach 1.) ist eine steuerliche Absetzbarkeit von finanziellen Spenden durch die Anonymisierung prinzipbedingt nicht möglich.

Begründung

zu 1.

Spenden an den Staat dienen dazu, die Arbeit des Staats zu unterstützen. Dies ist eine freiwillige Zuwendung einzelner Bürger und prinzipiell zu begrüßen. Aus diesem Grund sollte ein solches Verhalten ermöglicht werden. Um dies zu tun, ist eine Bekanntgabe des Spenders jedoch unerheblich. Die Kenntnis des Spenders bringt den Spendenempfänger jedoch direkt oder indirekt in eine tatsächliche oder eine gemutmaßte Abhängigkeit, die es unbedingt zu vermeiden gilt.

zu 2.

siehe Erklärung. Zuwendungen von derartigen Gütern sind zudem schwer zu anonymisieren.

zu 3.

Spenden an den Staat sollen möglichst anonym deshalb erfolgen, um zu vermeiden, dass der Staat in politische Abhängigkeit gerät. Dabei gilt es, den bloßen Verdacht zu vermeiden. Insofern ist es in der Praxis, insbesondere nach 1.) unmöglich einen Beleg für eine Spende zu liefern. Weiterhin ist eine Absetzbarkeit von Ausgaben generell unerwünscht (siehe z.B. Einkommensteuer §3).