Einkommensteuer

Aus Aerar - Politischer Programmentwurf
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1. Es ist zu klären, ob eine Einkommensteuer erhoben wird.

2. Einkommensteuer besteht aus einer prozentualen Abgabe des steuerpflichtigen Einkommens oberhalb eines Freibetrags

3. Darüber hinaus gehende Steuerersparungen gibt es nicht


Erklärung

zu 1.

Diese Frage wird in dem eigenständigen Artikel "Steuern" behandelt.

zu 2.

Der Freibetrag entspricht dem Grundbedarf, den ein Bürger zum täglichen Leben benötigt. Der prozentuelle Anteil wird in ganzen Prozentschritten so angepasst, dass er dem Staat die Finanzierung seiner Aufgaben ermöglicht.

Als steuerpflichtiges Einkommen wird der Reingewinn aus jeder in der Hauptsache auf Gelderwerb gerichteten Handlung gewertet. Dazu gehören insbesondere Einkommen und erhebliche Sachleistungen aus angestellter oder selbstständiger Arbeit, Gewinne durch gewerbliche Verkäufe und Vermietungen, Zinserträge und sonstige Gewinne aus finanziellen Transaktionen und Sonderzahlungen. Auch Rentenzahlungen sollten zu den versteuerbaren Einkommen gezählt werden, dabei ist allerdings zu prüfen, inwieweit die Rentenzahlungen erhöht werden müssen, um eine doppelte Besteuerung des Renteneinkommens wieder auszugleichen. Bei der Steuererhebung werden die Gewinne und Verluste aus den einzelnen Teilgebieten zu einer Gesamtsumme zusammengefasst.

zu 3.

Alle steuerlichen Subventionen, Absetzmöglichkeiten oder sonstige Sparmöglichkeiten und Vergünstigungen entfallen komplett. Eventuelle Impulse, die durch derartige Maßnahmen gesetzt werden sollen, müssen auf ihre Sinnhaftigkeit erneut überprüft werden. Bei einer positiven Bewertung eines solchen Impulses wird der Impuls stattdessen durch eine eigene direkte Förderung.

Begründung

zu 1.

Die Steuerzahlungen seiner Bürger sind das wesentliche Mittel zur Finanzierung des Staates. Da es verschiedene Möglichkeiten gibt, Steuern zu erheben, ist zu ermitteln auf welche Art, der Staat Steuern besonders gerecht und effizient erheben kann.

zu 2.

Die Einkommensteuer soll nach einem leicht verständlichen System erhoben werden. Nur auf diese Weise ist sie nachvollziehbar und kann daraufhin untersucht werden, ob sie gerecht ist. Zudem kann jeder Bürger rasch abschätzen wie viele Steuern er zahlen muss und der Verwaltungsaufwand zu Ihrer Erhebung hält sich in Grenzen. Da jeder Bürger einen Grundbedarf zum täglichen Leben benötigt, macht es keinen Sinn, diesem Grundbetrag mit Steuern zu belegen. Die Besteuerung des darüber hinaus gehenden Einkommens zu einem festen Prozentsatz, erscheint als die gerechteste Lösung für unterschiedliche Einkommensgruppen (insbesondere im Vergleich zu einer Absolutzahlung). Ein variabler Prozentsatz, der bestimmte Einkommensgruppen unterschiedlich besteuert verträgt sich nicht mit dem Gebot der Einfachheit, welches gerade bei einer so zentralen Frage wie der Steuererhebung unbedingt einzuhalten ist. Sollte eine Anpassung an bestimmte Einkommensgruppen unabdingbar sein, kann mit anderen Maßnahmen ergänzt werden, die einfacher sind. Allerdings sollte eine derartige Anpassung prinzipiell vermieden wären. Denkbare "einfache" Maßnahmen wären eine Erhöhung des Freibetrags (Entlastung geringerer Einkommen) oder eine Deckelung der Steuern durch einen Höchstbetrag (Entlastung höherer Einkommen).

zu 3.

Die Vermischung der Förderung bestimmten Verhaltens der Bürger mit der Erhebung von Steuern führt zu massiver Intransparenz sowohl bei den Förderungsmaßnahmen als auch bei der Steuererhebung. Die Ablehnung dieser Intransparenz ist eine Kernforderung dieses politischen Programms. Nur, wenn Förderungsmaßnahmen und Steuererhebung voneinander getrennt werden, können beide unabhängig und individuell an die Erfordernisse angepasst werden und optimal gestaltet werden.