Leistungsschutzrecht für Presseagenturen

Laut dem Blog „Internet-Law“ wollen nun auch Presseagenturen wie etwa dapd und afp unter den „Rettungsschirm“ des Leistungsschutzrechts schlüpfen. Das macht natürlich zunächst einmal Sinn, denn wenn es etwas geschenkt gibt, sollte man sehen, dass man dabei ist.

Während ich bei der Debatte um das Urheberrecht eine recht eindeutige Meinung dafür habe, bin ich beim Leistungsschutzrecht eher zwiegespalten. In der jetzigen Form scheint mir das Leistungsschutzrecht unpraktikabel zu sein, da es sich entweder allein gegen Google und Artverwandte richtet, so dass es nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern auch zahnlos scheint. Oder es richtet sich gegen die Allgemeinheit, so dass man sich irgendwann fragen muss, ob man überhaupt noch über den letzten Kinobesuch bloggen darf.

Doch ist auch zu bedenken, dass es immer noch Presse und Presseagenturen sind, die zum großen Teil Nachrichten „erschaffen“. Sicher sind diese prinzipiell vorhanden und im weitesten Sinne sind Berichte von Sportereignissen und Interviews auch nur Zitate. Doch die Leistung der Presse besteht darin, diese Dinge zu sammeln, aufzubereiten und in vielen Fällen überhaupt erst auszugraben. Als Blogger sind wir dagegen meist bloß ein einziger Zitierapperat, zumindest sobald es um Dinge geht, die nicht vor unser Haustür stattfinden. Ohne Presse könnte ich schwerlich ein politisches Blog betreiben, sofern ich mich nicht völlig aufs Schwadronieren und Theoretisieren verlegen will.

Die Leistung der Presse besteht in meinem Dafürhalten also in der Informationssammlung und nicht in konkreten Zitaten und Formulierungen. Während viele Presseerzeuger Informationshändler sind, sind es jedoch gerade die Presseagenturen, die diese Informationen liefern. Ihre Nachrichten haben sicher kaum eine besondere Schöpfungshöhe, der Wert besteht in der Sammlung der Nachrichten. Wenn diese beliebig vervielfältigt werden könnten, stellt sich die Frage, wer künftig die Nachrichtensammlung übernimmt.

Allerdings bin ich mir nicht sicher, inweweit ein entsprechender Schutz schon vorliegen könnte. Meine Linksammlung zum Beispiel enthält Links und kurze Beschreibungen. Im Zweifelsfall könnte jemand die schöpferische Höhe der einzelnen Einträge sicher anzweifeln, doch meines Wissens nach ist die Linksammlung als Gesamtwerk, also in der Ausgestaltung einer Sammlung, geschützt und darf dann auch in Auszügen bestenfalls begrenzt kopiert werden. Hier wäre es schön gewesen, wenn Internet-Law noch einmal kurz beschrieben hätte, worin der jetzige Schutz der Agenturen liegt.

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