Recht aber nicht billig

In Deutschland haben der Staat und zahlreiche mit ihm eng verbundene öffentliche Einrichtungen den Auftrag, Infrastruktur und bestimmte Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Die Finanzierung geschieht im Wesentlichen durch die Steuergelder der Allgemeinheit, die diese Dienste subventionieren. Auch, wenn es im Einzelfall unterschiedliche Meinungen über die Sinnhaftigheit und den Nutzen einer Dienstleistung gibt, dienen sie doch insgesamt dazu, das Leben der Bürger zu verbessern, indem Angebote geschaffen werden, die aus hoheitlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht an private Dienstleister abgegeben werden können oder sollen. Die Landesverteidigung, die öffentliche Verwaltung und das Sicherstellen einer flächendeckenden Infrastruktur gehören dazu.

Diese Dienstleistungen können von allen Bürgern direkt oder indirekt genutzt werden und dienen zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit des Staates und seiner Wirtschaftsstruktur auch, wenn sie von Einzelnen unterschiedlich stark in Anspruch genommen werden. Dennoch scheint es in der Mentalität der Deutschen ein Gerechtigkeitsempfinden zu geben, das nicht akzeptieren kann, wenn es etwas kostenlos für die Allgemeinheit gibt, und das verlangt, dass die Nutzer für diese Dienstleistung zahlen müssen.

Dies kann durchaus Sinn machen, wenn die Inanspruchnahme durch den Einzelnen einen hohen zusätzlichen Aufwand bedeutet. Das Erheben einer Gebühr kann dann Missbrauch verbeugen und den Aufwand auf ein vernünftiges Maß reduzieren. Kontraproduktiv wirkt eine Gebühr jedoch, wenn sie das sinnvolle und gewollte Nutzen einer Resource, die ohnehin eingerichtet ist und deren Grundstruktur durch teure Subventionierung aufrechterhalten wird, einschränkt.

Das Bezahlen der Inanspruchnahme einer subventionierten Dienstleistung sollte nach Möglichkeit vermieden werden, denn sie schränkt die tatsächliche und eigentlich gewollte Verwendung gleich wieder ein. Durch eine geringere Zahl von Nutzern wird der positive Effekt der subventionierten Maßnahme eingeschränkt und die Kosten pro Nutzer steigen gleichzeitig. Das Eintreiben der Gebühren stellt einen Verwaltungsaufwand dar, der selbst Kosten und zeitlichen Aufwand erfordert. Denn in der Praxis decken erhobene Gebühren nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten; teilweise kann der Aufwand diese Gelder einzutreiben zudem einen Großteil dieser Einnahmen wieder auffressen. Darüber hinaus benachteiligt eine Gebühr tendenziell die schlechter Verdienenden, da für diese die Gebühr am ehesten einen fühlbaren Kostenfaktor darstellt. Auch um eventuellen Mißbrauch einer Einrichtung zu verhindern gibt es in den meisten Fällen bessere Mittel als eine pauschale Gebühr zu erheben. Im folgenden seien einige Beispiele genannt, bei der die Erhebung eines Nutzungsentgeld des Einzelnen abgeschafft werden sollte.

Universitäre Bildung:

Die Finanzierung der Universitäten geschieht nicht durch Studiengebühren. Die erhobenen Kosten von etwa 500 Euro pro Semester sind nur ein Bruchteil der anfallenden Kosten. Der Rest wird von der Allgemeinheit subventioniert. Die Studiengebühren sind im besten Fall ein Feigenblatt der Besserverdienenden, die so den Anteil der von ihnen empfangenen Subvention hinter Ihrem dagegen bemessen bescheidenen Beitrag verstecken können. Im schlechtesten Fall werden hoffnungsvolle Studenten ärmerer Schichten aber vom Studium abgehalten, obwohl die Institution der universitären Ausbildung auf Kosten der Allgemeinheit gerade geschaffen wurde, um den intellektuellen Nachwuchs und damit die Wirtschaftskraft des Landes zu fördern. Eine wirkungsvolle Kontrolle gegen eventuellen Mißbrauch müsste von Leistungsnachweisen und nicht von Geldnachweisen abhängen, da es nun mal kein Privileg der Schlechterbemittelten ist, am eigenen geistigen Vermögen oder den Bedürfnissen der Wirtschaft vorbeizustudieren.

Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk:

Das Anbieten einer Grundversorgung von Nachrichten und kulturellen Informationen scheint in der heutigen Zeit nicht wirtschaftlich zu sein. Dennoch ist ein solches „Bildungsfernsehen“ eine wichtige Säule der kulturellen und gesellschaftlichen Entwicklung, bei der indirekt alle profitieren, da die tatsächlichen Zuschauer das erworbene Wissen als Multiplikatoren weiter in ihre Umgebung tragen. Dabei ist es eine andere Diskussion, ob die öffentlich-rechtlichen Sender diesem Anspruch derzeit wirklich genügen.
Tatsächlich ist es so, dass beinahe jeder Deutsche regelmäßig Rundfunk- oder Fernsehprogramme nutzt. Dennoch muss jeder Einzelne sich mit der Institution der „GEZ“ auseinander setzen, die neben Verwaltungskosten noch nervige Werbekampagnen gegen das Schwarzsehen produziert. Der Verbrauch der Resource „Fernsehsendung“ durch den einzelnen Zuschauer ist praktisch nicht vorhanden. Die aufwändige Erhebung der einzelnen Zuschauer ist ebenso wie die „GEZ“ unnötig, teuer und lästig.

Öffentlicher Personennahverkehr:

In den meisten Fällen ist der öffentliche Personennahverkehr unrentabel und wird daher subventioniert. Auch hier wird versucht, einen Teil der Kosten durch ein teures Netz von Fahrkartenautomaten und Kontrolleuren vom Fahrgast zu erheben. Auch hier sind es neben den Kosten auch die Unannehmlichkeiten des Kartenkaufs, die das Angebot unattraktiver machen. Dabei profitiert auch hier die Gemeinschaft von jedem Nutzer des Angebots. Da die Kosten hauptsächlich in der Bereitstellung der Infrastruktur liegen, steigern weitere Fahrgäste die Kosten nicht proportional. Durch einen guten Nahverkehr werden Wohn- und Einkaufsgebiete besser miteinander verbunden, wodurch der Einzelhandel profitiert. Darüber hinaus gibt es Entlastungen in der Straßennutzung, was massiv Kosten beim Ausbau der Straßen insbesondere in den häufig bereits jetzt überfüllten Innenstädten einspart

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